Wer darf was wann und warum abhören, einsehen, austauschen, abschalten? Seit den Anschlägen vom 11. September hat das Thema Sicherheit in Computernetzen Hochkonjunktur. Wir bringen etwas Licht ins Dunkel der Vorlagen, Anträge und Gesetze.
Spannende Dinge geschehen in der deutschen Gesetzgebung. Das neue Urheberrecht sieht sogar eine Klausel für freie Software-Entwickler vor. Auf der anderen Seite des Atlantiks geht derweil der Streit um Kopierschutz in eine neue Runde.
Unser Alltag wird dem der Neuen Welt immer ähnlicher, dank Burger, Hollywood-Streifen, Meetings und Global Player - die Liste wäre zügig verlängerbar. Ob das in der Rechtsprechung auch so ist oder sein sollte, ist zu diskutieren.
Neben dem Urteil zu Napster machten amerikanische Gerichte auch mit Entscheidungen zu Domain Names von sich reden. Viele davon fielen zu Ungunsten so genannter großer Namen wie Madonna oder Lockheed Martin aus.
Die erste Cyber:Law-Kolumne des neuen Jahrtausends ist nur einem einzigen Thema gewidmet: dem Datenschutz.




