Um tatsächliche oder nur angenommene Straftaten im digitalen Bereich eines Unternehmens aufzuklären, muss auch der Admin kräftig mithelfen. Doch was muss er speichern und rausgeben?
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Um tatsächliche oder nur angenommene Straftaten im digitalen Bereich eines Unternehmens aufzuklären, muss auch der Admin kräftig mithelfen. Doch was muss er speichern und rausgeben?
Beim "Bring your own device", also beim Einsatz privater mobiler Geräte am Arbeitsplatz, lauern rechtliche Fallstricke – für das Unternehmen ebenso wie für Angestellte.