Das Europaparlament lehnt biometrische Verfahren zur Massenüberwachung in der Öffentlichkeit ab. Dazu zählt auch automatisierte Gesichtserkennung.
Gegen mögliche Pläne zur Einführung automatischer Gesichtserkennungssysteme gibt es Widerstand aus dem Europaparlament. Die Abgeordneten stimmten Anfang Oktober für eine Resolution, mit der die EU-Kommission zu einem Verbot solcher Systeme auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) aufgefordert wird. Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piraten) sprach von einem “historischen Moment”.
Konkret wird die EU-Kommission in der Entschließung [1] zum Thema “Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Verwendung durch die Polizei und Justizbehörden in Strafsachen” dazu aufgefordert, “mit legislativen und nicht legislativen Mitteln und erforderlichenfalls durch Vertragsverletzungsverfahren ein Verbot jeglicher Verarbeitung biometrischer Daten, einschließlich Gesichtsbildern, zu Strafverfolgungszwecken zu erwirken, wenn diese Verarbeitung zu einer Massenüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen führt”.
Finanzierung einstellen
Darüber hinaus verlangt das Parlament von der Kommission, “die Finanzierung von Forschungsarbeiten, Einsätzen oder Programmen im Zusammenhang mit biometrischen Identifikatoren einzustellen, bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie zu einer wahllosen Massenüberwachung in öffentlichen Räumen führen”. In diesem Zusammenhang sollte dem Einsatz von Drohnen bei Polizeieinsätzen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dafür soll ein strikter Rahmen gelten.
EU-Kommission plant viele Ausnahmen
Hintergrund der Resolution sind Pläne der EU-Kommission, großzügige Ausnahmen für den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme bei der Suche nach Straftätern oder Verdächtigen zuzulassen. Dazu hat Brüssel im April 2021 den Entwurf einer Verordnung vorgelegt [2]. Zwar verbietet der zunächst den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum zum Zweck der Strafverfolgung, erlaubt ihn anschließend aber in etlichen “unbedingt notwendigen” Fällen dann doch.
Eine Gruppe von Abgeordneten wollte den Resolutionsentwurf noch im Sinne der Kommissionspläne ändern. Der entsprechende Änderungsvorschlag wurde jedoch vom Parlament abgelehnt. Während die deutschen EU-Abgeordneten von CDU und CSU für den Vorschlag stimmten, lehnten ihn die Abgeordneten von SPD, Grünen, Linke und FDP geschlossen ab. Die AfD-Vertreter enthielten sich. Die Plenarabstimmung über die Frage “Sollte biometrische Massenüberwachung/Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in der EU erlaubt werden?” ging mit 259 zu 403 Stimmen aus – 403 Abgeordnete lehnten die Überwachung ab, 259 waren dafür, 30 enthielten sich [3].
Verbindliches Verbot
Breyer forderte nach dem Beschluss: “Das Europäische Parlament muss nun dafür kämpfen, dass dieses Verbot verbindlich in das KI-Gesetz aufgenommen wird.” Für ihn ist die Abstimmung “ein historischer Erfolg für die Bewegung, die eine dystopische Zukunft der biometrischen Massenüberwachung nach chinesischem Vorbild in Europa verhindern will”.
Auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte spreche sich gegen den Einsatz biometrischer Fernerkennungssysteme im öffentlichen Raum aus und verweise auf die “mangelnde Einhaltung von Datenschutzstandards”, “erhebliche Probleme mit der Genauigkeit” und “diskriminierende Auswirkungen”, betonte Breyer.
Bürgerinitiative
Eine gemeinsame Initiative von knapp 20 europäischen Organisationen hat Anfang 2021 das Verbot einer automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gefordert. Das Bündnis “Reclaim Your Face” [4] unterstützen unter anderem der Chaos Computer Club (CCC), die Digitalvereine D64, Digitalcourage, Digitale Freiheit, die Gesellschaft für Informatik sowie Kameras-stoppen.org. Das Bündnis will als offizielle Europäische Bürgerinitiative (EBI) innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften in mindestens sieben EU-Ländern sammeln, um das Thema auf die politische Tagesordnung zu bringen. Mitte Oktober 2021 hatten rund 62 000 Menschen unterschrieben, es bleibt also noch reichlich Luft nach oben.
Das Bündnis fordert die EU-Kommission dazu auf, “den Einsatz biometrischer Technologien streng zu regeln, um jegliche unzulässige Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern”. Solche Systeme dürften weder entwickelt noch eingesetzt werden, wozu auch Testzwecke zählten. Öffentliche oder private Stellen sollten sie nicht nutzen, “da sie zu unnötigen oder unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte der Menschen führen können”.
Datenschützer sehen hohe Risiken
Die EU-Datenschützer fordern ebenfalls ein solches Verbot. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) verlangen in einer gemeinsamen Stellungnahme “ein generelles Verbot des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) für die automatisierte Erkennung menschlicher Merkmale in öffentlich zugänglichen Räumen”. Das sei wegen der extrem hohen Risiken notwendig, die mit der Technik einhergingen.
Zu den verbotenen Verwendungen zählen die EDSA und der EDSB die Gesichts-, Gang-, Fingerabdruck-, DNA-, Stimm- und Tippverhaltenserkennung sowie die Erkennung anhand anderer biometrischer oder verhaltensbezogener Charakteristika [5].
Testlauf
Entsprechende Programme zur Gesichtserkennung hat die deutsche Bundespolizei bereits im Berliner Bahnhof Südkreuz erprobt [6]. Von August 2017 bis Ende Juli 2018 hatten drei Kameras in drei Bereichen des Umsteigebahnhofs Südkreuz für die Computerprogramme zur Gesichtserkennung gefilmt (Abbildung 1), 300 Testpersonen beteiligten sich freiwillig an dem Projekt. Gefilmt wurden ein Ein- und Ausgang sowie eine Treppe. Dass die EU-Kommission sich nun bereit zeigt, neue Projekte zur Entwicklung solcher Überwachungstechniken zu finanzieren, könnte solche Programme wieder europaweit auf die Agenda setzen. (uba)

Abbildung 1: Testlauf für Gesichtserkennung mit Freiwilligen in Berlin. Quelle: Friedhelm Greis / Golem.de
Infos
- Entschließung der EU-Kommission: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0405_DE.pdf
- Entwurf einer Verordnung: https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=75788
- Abstimmung über den Änderungsvorschlag: https://chaos.social/system/media_attachments/files/107/049/802/602/059/942/original/38e4373a5877e4df.jpg
- “Reclaim Your Face”: https://reclaimyourface.eu/de/
- Stellungnahme der EU-Datenschützer: https://edpb.europa.eu/news/news/2021/edpb-edps-call-ban-use-ai-automated-recognition-human-features-publicly-accessible_de@IE:
- Pilotprojekt der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2018/10/181011_abschlussbericht_gesichtserkennung_pm_down.pdf?__blob=publicationFile&v=1






