Das Landgericht Düsseldorf hat für den 25. August eine mündliche Verhandlung im von Apple gegen Samsung angestrengten Geschmacksmusterstreit angesetzt.
Wie berichtet hatte Apple mit einer beim Landgericht Düsseldorf erwirkten einstweiligen Verfügung den Vertrieb des Android-Tablets Samsung Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union – ausgenommen den Niederlanden – untersagt. Das Tablet von Samsung verstoße gegen von Apple geschützten Geschmacksmuster, so der Vorwurf, dem das Landgericht folgte.
In der Verhandlung am 25. August wird nun der Widerspruch von Samsung Electronics GmbH und Samsung Electronics Co. Ltd auf den Tisch kommen. Die Verfügung untersagt es Samsung, das Tablet “herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen”, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Dort ist ebenfalls zu lesen, dass gegen das von Apple eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmusters ein Nichtigkeitsantrag in Vorbereitung sei. Widersprüchlich sind dagegen die Angaben zum Verlauf der Verfügung. Laut Landgericht hat gegen die von Apple am 4. August beantragte einstweilige Verfügung “eine Schutzschrift der Verfügungsbeklagten (Samsung, Anm d. Redaktion) vom 29. Juli2011” vorgelegen. Dort habe Samsung im Wesentlichen vorgetragen, dem Antrag der Firma Apple fehle es an der für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Dringlichkeit.



