Abmahn-Wahn

Das Internet ist angekommen — leider auch in den Anwaltskanzleien dieser Welt. Insbesondere bei deutschen Advokaten scheint sich ein erkleckliches Geschäftsfeld etabliert zu haben, die so genannte Abmahnung. Zugegeben, das Thema ist nicht wirklich neu, aber leider immer wieder aktuell, und so will ich es mir nicht nehmen lassen, hier mal meine ganz persönlichen Gedanken zum Besten zu geben.

Die Abmahnung ist ein Mittel, mit dem jemand, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, diesen Streit auch ohne Einschaltung eines Gerichts beilegen kann. Das soll auch dem Abgemahnten nützen, erspart ihm der Schrieb doch eine möglicherweise teure und langwierige Auseinandersetzung vor Gericht. Die angefallenen Anwaltskosten muss dabei der vermeintliche Rechtsverletzer ersetzen. Klingt prinzipiell ja gar nicht mal so schlecht: Kein aufwändiges Gerichtsverfahren, man regelt das direkt. Aber die Sache hat natürlich diverse Haken…

Waren früher vor allem Unternehmen im Wettbewerb einem Abmahnungsrisiko ausgesetzt, so trifft es heute auch Kleinunternehmer, Familienväter und sogar Schüler. Abmahnungen für Urheberrechtsverstöße — sprich das Up- oder Downloaden von Filmen und Liedern im Rahmen von Tauschbörsen — sind an der Tagesordnung, genauso wie die Jagd auf Verkäufer bei Online-Auktionshäusern, die unzureichende Angaben machen oder die vermeintlich falschen Worte in der Artikelbeschreibung verwenden. Oder die sich gar trauen, ein Produkt zu verkaufen, auf dem ein Markenname prangt. Wie kann man auch nur!

Das Perverse daran: In fast allen Fällen sind Abmahnungen nicht kostenfrei, sondern richten sich nach dem so genannten Streitwert, der meist utopische vier- bis sechsstellige Summen annimmt. Auch zahlreiche Folgekosten, wie beispielsweise die Gebühren des eigenen Anwalts, richten sich in der Regel nach diesem Streitwert. Dabei kommt schnell ein erkleckliches Sümmchen zusammen, das allein schon genügt, um Geringverdiener in den Ruin zu treiben. Der Prozess wird in diesen Fällen also schon über das Kostenrisiko geführt, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt. Große Unternehmen mit eigener Kriegskasse und großen Rechtsabteilungen können darüber nur müde lächeln, Normalsterbliche stehen oftmals vor dem Aus. So moralisch verwerflich das auch sein mag, juristisch ist das meistens einwandfrei.

Ein paar Beispiele:

Eine Familie, deren Sprössling urheberrechtlich geschützte Musik herunterlädt und sich dabei erwischen lässt, kann ganz schnell den nächsten Urlaub vergessen, wenn die Familienkasse mehrere hundert oder gar tausend Euro dafür berappen darf. Die Schuldfrage wird dabei nicht unbedingt gestellt, und im Zweifel haftet der Anschlussinhaber auch für die Handlungen der minderjährigen Kinder oder etwaiger Mitbenutzer. Erst jüngst wurde entschieden, dass die Eltern auch ein volljähriges “Kind” bei der Nutzung des Internetzugangs “erziehen” müssen. Die Anführungszeichen habe ich übrigens bewusst gesetzt, um die Absurdität deutlich zu machen, denn meines Wissens ist man hierzulande immer noch mit 18 volljährig, und nicht erst mit 35.

Ich will an dieser Stelle nur kurz über Sinn und Unsinn des aktuellen Urheberrechts referieren — meiner Meinung nach hat sich das Recht aber zu einem gewissen Teil immer auch der Gesellschaft anzupassen, nicht nur umgekehrt. Genauso selbstverständlich, wie früher Musik mit dem Tonband aus der wöchentlichen Radiohitparade aufgenommen wurde, ohne dass Rechtsvertreter daran Anstoß nahmen, wird heute ganz selbstverständlich Musik aus dem Internet geladen. Das mag man gutheißen oder nicht, es ist aber ein Faktum. Meiner Meinung nach hilft ein bisweilen praxisfremdes Urheberrecht nicht weiter, sondern es sind tragfähige, neue Modelle gefragt, die die Interessen der Urheber, Verwerter und der Endverbraucher in Einklang bringen. Diese Funktion des Urheberrechts wird übrigens schon jedem Jurastudenten im entsprechenden Schwerpunktbereich beigebracht, scheint sich aber außerhalb der universitären Lehre mangels Willen der Beteiligten nicht wirklich mit Leben erfüllen zu lassen. Schwierig scheint mir auch das Thema Verwertungsgesellschaften, deren Idee in ihren Grundzügen zwar durchaus löblich ist, die in der Praxis mitunter aber zu absurden Ergebnissen führt.

Kurzum: Die Rechtsinhaber täten gut daran, auch mal die Marketing-Experten zu fragen, anstatt immer nur die Rechtsabteilung. Die mögen zwar auf ihre Art und Weise ebenfalls kreativ sein, aber das kann auch nach hinten losgehen. Zumal die Rechnung “wäre das Lied nicht illegal geladen worden, hätte der Nutzer es gekauft” sowieso nie aufgeht. Pure Utopie.

Doch nicht nur Familienväter müssen besorgt sein, auch Unternehmer setzen sich gigantischen Risiken aus. Umsatzsteueridentifikationsnummer im Impressum vergessen? Abmahnung. Impressum nicht von allen Seiten direkt erreichbar? Abmahnung. Falschen Namen für die Webseite gewählt? Abmahnung. Die Liste der juristischen Kuriositäten ließe sich beliebig fortsetzen. Dabei ist auch hier der Grundgedanke des Gesetzes durchaus gut: Ein potentieller Vertragspartner soll genau wissen, mit wem er es zu tun hat, niemand soll sich hinter anonymen Webseiten verstecken können. Doch warum muss ein deutscher Unternehmer hier fast alles über sich preisgeben? Fehlt ja nur noch Blutprobe und Schuhgröße… Leider sind auch hier große Firmen im Vorteil, denn diese können sich im Zweifel erfolgreicher wehren als der Kleinunternehmer. So kann man jedem unerfahrenen Firmeninhaber fast nur raten, keine Webseite online zu stellen.

Doch auch bei E-Mails lauern Tücken, gibt es doch seit einigen Jahren eine Pflicht, vergleichbare Angaben unter jede E-Mail zu setzen. Wer schonmal E-Mails offizieller Unternehmensvertreter beispielsweise auf Mailinglisten zu Gesicht bekommen hat, weiß wie albern und störend diese Signaturen sind. Gepaart mit einem zehnzeiligen, unverständlichen und meist ohnehin unwirksamen Haftungsausschluss, sind die Formalien meist deutlich länger als der eigentliche Inhalt der Nachricht.

Erinnert sich noch jemand an die Panik zu Jahresende 2010, als ein neuer JMStV Blogbetreibern einige schlaflose Nächte bereitete? Oder an die Absurdität, dass Kindergärten für Auftritte auf Weihnachtsmärkten oder Tagen der offenen Tür Rechnungen ins Haus flatterten? Darf ich das nochmal zusammenfassen: Kindergärten, die meistens ohnehin am Rande ihres Budgets arbeiten, sollen dafür zahlen, weil die lieben Kleinen ein, zweimal im Jahr laut auf der Straße Musik singen? Die Interessen der Urheber in allen Ehren, und juristisch mag das auch alles stimmen, aber — gehts noch?!

Die gebetsmühlenartige Wiederholung von Forderungen zur Überwachung des Internets, die man dann praktischerweise auch gleich als Türöffner für zivilrechtliche Auskunftsansprüche nutzen kann zeigt, dass wir in diesem Land anscheinend keine anderen Probleme haben. Das von einigen dabei demonstrativ zur Schau gestellte Nichtswissen und die massive Unkenntnis selbst einfachster technischer Zusammenhänge sind da noch das kleinste Übel. Die Kombination aus mangelndem Wissen und übereifertem Aktionismus macht aber zumindest mir offen gestanden Angst.

Manchmal macht sich hingegen sogar ansatzweise Vernunft breit. So hat der Gesetzgeber beispielsweise vor einiger Zeit die so genannten “einfach gelagerten Fälle” einer Urheberrechtsverletzung eingeführt, bei deren erstmaliger Vorkommnis der Abgemahnte nur maximal 100 Euro berappen muss. Blöd nur, dass er dabei keine wirklichen Beispiele genannt hat, und sich auf die Rechtsfortbildung durch die Gerichte verlässt. Wenn ich mir ansehe, für welche Handlungen Kanzleien schon das Vorliegen einfach gelagerter Fälle verneinen, dann kann das ja noch heiter werden. Meine Meinung: Wenn die Erstellung der Abmahnung in kurzer Zeit anhand von vorgefertigten Textbausteinen erledigt ist, dann kann auch das Vergehen nicht so komplex gelagert sein.

Bedenklich dabei ist, dass solch strenge Regeln nur in Deutschland zu gelten scheinen — aber das Denunziantentum und die Pingeligkeit waren hierzulande ja schon immer stark ausgeprägt. So verwundert es nicht, dass zahlreiche Blogger und private Seitenbetreiber — ja, auch für diese rein privaten Inhalte gibt es dank windiger Vorschriften unter Umständen eine Impressumspflicht, denn geschäftsmäßig und somit mit zahlreichen Pflichten belegt kann hierzulande ja fast alles sein, wenns die Kanzleikasse zu füllen imstande ist — ins Ausland abwandern und ihre Angebote dort betreiben.

Innerhalb Deutschlands kommt für die Betroffenen noch der so genannte fliegende Gerichtsstand ins Spiel, wodurch der Abmahnende sich das zuständige Gericht frei aussuchen kann. Nicht erst seit gestern weiß man um die Urheber-Freundlichkeit einiger Kammern. Mittlerweile scheint sich das ganze direkt zu einer Sportart zu entwickeln, wurden doch schon erste Fälle bekannt, in denen deutsche Gerichte sich auch für ausländische Inhalte zuständig fühlen. Die Welt ist halt ein Dorf, aber manchmal würde ich dann doch gern auswärts in der großen Stadt wohnen, auf Vernunft hoffend.

Sieht man sich das oberflächliche Technikverständnis an, das mancher Advokat an den Tag legt, wirkt beispielsweise die Forderung der Juristen, ein WLAN-Betreiber habe sein Netz nach dem Stand der Technik abzusichern, fast schon wie Häme. Oder glauben Sie etwa, dass jeder der Abmahner sofort Begriffe wie IPv6, Subnetzmaske, WPA2 Enterprise oder Deep Packet Inspection technisch substantiiert erklären kann? Aber vielleicht könnte man hier ja das in manchen Ländern praktizierte “Three Strikes”-Prinzip, bei dem einem Internetnutzer bei dreimaligen Verstößen der Zugang gesperrt wird, mal umdrehen. Abgesehen davon, dass das Abschneiden vom Internet durchaus einen massiven Eingriff in die Informationsfreiheit bedeuten dürfte — ich fände es klasse, wenn jeder Anwalt, der drei ungerechtfertigte Abmahnungen verschickt, vorübergehend Berufsverbot bekommt.

Ich will das massenhafte Kopieren und gewerbliche Anbieten von Filmen und Liedern ja gar nicht gut reden, genauso wenig wie dubiose Unternehmen, die sich hinter Scheinadressen und Briefkastenfirmen verstecken, eines Schutzes bedürfen. Und ja, es gibt auch genug vernünftige und anständige Juristen, deren primäres Ziel es eben nicht ist, möglichst schnell Kohle zu machen, und die sogar gerechtfertigte Abmahnungen versenden, manchmal gar ohne Kostennote. Und sicher ist die Abmahnung auch erstmal besser als gleich eine teure Klage einzureichen. Auch die Interessen der Urheber und Rechteverwerter dürfen nicht auf der Strecke bleiben — ich habe mitnichten einen Hass auf Großkonzerne, sondern darauf, wie manchmal vorgegangen wird. Mir ist bewusst, dass gerade freischaffende Künstler finanziell oft nicht gut gestellt und darauf angewiesen sind, dass sie einen sicheren und guten Schutz ihrer Rechte haben, denn sie müssen davon leben. Einfach so kopieren und sich keine Gedanken um diejenigen machen, die die Leistung erbracht haben, das kann es auch nicht sein.

Aber ob es wohl im Interesse der Künstler ist, dass Eltern heute regelrecht Angst haben müssen, ihre Kinder unbeaufsichtigt ins Netz zu lassen oder ein WLAN zu betreiben? Ich denke, wie man bei uns in Bayern so schön sagt, da hat der Spaß a Loch. Denn manchmal, und das muss ich einfach in aller Deutlichkeit sagen, da könnte man gar nicht so viel essen, wie man das angesichts solcher Tatsachen wieder loswerden möchte…

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