Das Recht auf Reparatur soll für weniger Elektroschrott sorgen. Ein neuer Paragraf im BGB setzt es in deutsches Recht um.
Durch ein Recht auf Reparatur will die EU-Kommission insbesondere das Aufkommen von Elektroschrott reduzieren. Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 (g+) beschlossen. Dieser entspricht weitestgehend dem Regierungsentwurf.
Zur Umsetzung werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Reihe an Paragrafen ergänzt. Besonders interessant ist hier der neue Satz 4 von § 475: Lassen Kunden ein defektes Gerät im Gewährleistungszeitraum reparieren, verlängert sich sein Gewährleistungsanspruch einmalig um zwölf Monate. Dies soll als Anreiz dienen, ein defektes Gerät im Rahmen der Nacherfüllung reparieren zu lassen, anstatt ein Neugerät zu fordern. Dafür haben Anbieter eine “angemessene Frist”.
Neu hinzu kommt § 479, der die Reparaturpflichten eines Herstellers regelt. So müssen sie Informationen zu Reparaturleistungen und Richtpreise anbieten. Eine Beschränkung auf bestimmte Ersatzteile ist nicht zulässig; für Hard- und Software, welche Reparaturen behindern, sind enge Grenzen gesetzt. Ersatzteile und Werkzeug müssen Hersteller “zu einem angemessenen Preis anbieten, der nicht von der Reparatur abschreckt”.
Nicht im Gesetz enthalten sind eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen oder ein Reparaturbonus.
Einen solchen Bonus gibt es in einigen Bundesländern und anderen EU-Ländern. Solche finanziellen Anreize zur Reparatur hätten sich Umwelt- und Verbraucherschutzverbände wie BUND und Verbraucherzentrale Bundesverband gewünscht. Beides könnte allerdings noch kommen, das Gesetz fordert die Bundesregierung auf, diese Maßnahmen zu prüfen.
Ebenfalls nicht ins Gesetz geschafft hat es ein Änderungsantrag der Grünen. Dieser hätte den Zugang zu Reparaturinformationen und -preisen für Verbraucher weiter vereinfachen und Rahmenbedingungen, welche eine Reparatur unattraktiv machen, eindämmen sollen. Auch den praktischen Ausschluss freier Reparaturdienstleister durch überzogene Bedingungen bei der Bereitstellung von Werkzeugen und Ersatzteilen hätte die Änderung ausgeschlossen.
Zudem hatten die Grünen einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Bundesregierung zusätzlich auffordert, eine Reihe weiterer möglicher Ergänzungen zu prüfen. Dazu hätte die mögliche Einführung von Bußgeldern gehört. Beide Anträge scheiterten jedoch an der Regierungsmehrheit, lediglich Die Linke stimmte dafür. Die Bundesregierung sorgte sich vor unverhältnismäßig hohen Belastungen der Hersteller. Auch der Branchenverband Bitkom warnte in einer Stellungnahme vor zu viel Bürokratie, hätte aber ebenfalls zusätzliche Anreize begrüßt.
Damit Verbraucher einfacher einen Reparaturbetrieb finden, soll eine Onlineplattform geschaffen werden, bei der sich Betriebe anmelden können. Dafür steht wiederum ein einheitliches Formular für Reparaturinformationen bereit, welches die Basis eines Reparaturvertrags bildet. Sofern Geld vorhanden ist, soll die Bundesregierung zudem eine Informationskampagne starten, um Verbraucher über ihre neuen Rechte zu informieren.




