Ärzte haften für Falschaussagen ihrer KI

(C) unter Verwendung eines Motivs von Andrei Suslov / 123RF.com

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In einem Prozess der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aesthetify GmbH ging es um die Falschaussagen eines von den Beklagten betriebenen Chatbots, derzufolge die Geschäftsführer der GmbH “Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie” oder “Fachärzte für ästhetische Medizin” seien.

Die Verbraucherzentrale hatte eine Unterlassungserklärung verlangt, die die Ärzte nicht unterschreiben wollten – so landete die Angelegenheit vor Gericht. Laut Anklage der Verbraucherzentrale haben die Geschäftsführer der Aesthetify GmbH auf ihrer Website mittels eines dort integierten Chatbots damit geworben, “Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie”, “Fachärzte für ästhetische Medizin” und “Fachärzte für ästhetische Behandlungen” zu sein. Die beiden Ärzte haben jedoch keine Ausbildung zum “Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie” absolviert; eine Aus- bzw. Weiterbildung zum “Facharzt für ästhetische Medizin” und/oder zum “Facharzt für ästhetische Behandlungen” existiert nicht.

Die beiden Mediziner “Dr. Rick” und “Dr. Nick”, bürgerlich Henrik Heüveldop und Dominik Bettray, wandten ein, die fehlerhaften Antworten des KI-Chatbots seien ihnen nicht als eigene geschäftliche Handlung zurechenbar. Das OLG Hamm folgte dem nicht und entschied, dass das Unternehmen für die Falschaussage haften muss – und zwar selbst dann, wenn es den Bot mit korrekten Daten gefüttert haben sollte. Der Chatbot sei kein “Dritter” im Sinne des Gesetzes.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn wegen der Neuheit bei der Frage der Zuordenbarkeit von KI-Falschaussagen hat das Gericht ausdrücklich eine Revision zum BGH zugelassen.

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