Deutsche Anwender bekommen mehr Mindestbandbreite von ihren Internetprovidern. Der Bundestag hat die Novelle der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gebilligt.
Die Mindestbandbreiten steigen damit von bisher 10 auf 15 MBit/s im Download und von aktuell 1,7 auf 5 MBit/s im Upload. Dass die Latenz nicht höher als 150 Millisekunden sein darf, bleibt im nun gebilligten Referentenentwurf unverändert. Die Anforderungen an den Sprachkommunikationsdienst (64 Kbit/s jeweils im Download und Upload sowie eine Latenz von 150 Millisekunden) bleiben ebenfalls unangetastet. Mit der Billigung des Digitalausschusses der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) im Bundestag soll die Reform nun schnell umgesetzt werden, eventuell noch bis Ende des Jahres.
Stellt die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten gemessen an den Mindestanforderungen fest, kann sie Telekommunikationsanbieter verpflichten, ein Angebot zu machen. Die so verpflichteten Anbieter müssen dann spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen, heißt es von der Bundesnetzagentur. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dann dauere, bis ein Anschluss zur Verfügung stehe, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich seien, teilt die Bundesnetzagentur mit.




