BSI schafft Grundlage für eRezept in Krankenkassen-Apps

Laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben Krankenkassen ab sofort die Möglichkeit, den Versicherten eRezept-Funktionen in ihren Apps zur Verfügung zu stellen.

Voraussetzung dafür sei ein Sicherheitsgutachten, das die Einhaltung der in der entsprechenden Prüfvorschrift festgehaltenen IT-Sicherheitsmaßnahmen bestätigt. Laut BSI haben die Techniker Krankenkasse (TK) und die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) als erste deutsche Krankenkassen diese Möglichkeit genutzt.

Möglich wurde die Aufnahme des eRezepts in Apps durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Das besagt laut BSI, das neben der Gematik auch die Krankenkassen das Frontend für das eRezept zur Verfügung stellen dürfen.

Das nötige Sicherheitsgutachten müsse durch einen externen Prüfer erstellt werden, teilt das BSI mit. Nach der Bestätigung des Gutachtens durch das BSI könnten dann die eRezept-Funktionen in der jeweiligen App des Anbieters freigeschaltet werden.

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