Das Europäische Parlament hat mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur angenommen. Die Vorschriften präzisieren die Reparaturpflichten der Hersteller und sollen Anreize setzen, um Produkte zu reparieren, damit sie länger halten und verwendet werden.
Mit dem neuen Recht auf Reparatur will man Abfälle reduzieren und die Reparaturbranche stärken, teilt das EU-Parlament mit. Das Reparieren von Geräten soll einfacher und kostengünstiger werden.
Die neuen Vorschriften sorgen laut der Mitteilung dafür, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert würden, verlängere sich der Haftungszeitraum um ein Jahr, sodass es sich noch mehr lohne, sich für die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts zu entscheiden.
Auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gemäß der Richtlinie gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Die Liste der Produktkategorien könne sich im Lauf der Zeit erweitern, heißt es.
Um das Reparieren zu erleichtern, werde eine europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern eingerichtet, teilt das Parlament mit. Sie soll helfen, Reparaturbetriebe vor Ort, Verkäufer generalüberholter Geräte, Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft ausfindig zu machen.
Damit Reparaturen erschwinglicher werden, müsse jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern, heißt es weiter. Dazu zählten etwa Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder von der Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume zu unterstützen.
Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.



