Am Dienstag hat das Europäischen Parlament über den Cyber Resilience Act (CRA) und die Produkthaftungsrichtlinie (PLD) abgestimmt und damit auch eine lange Debatte über die Einführung von Haftungsregeln für Software beendet. Und dies mit einer weitgehenden Ausnahme für Freie Software, wie die an der Diskussion beteiligte Free Software Foundation Europe (FSFE) mitteilt.
Die FSFE habe sich in einer Anhörung im EU-Parlament dafür eingesetzt, klare und präzise Ausnahmen für die Entwicklung Freier Software in die Gesetzgebung aufzunehmen, teilt die FSFE mit. Die Haftung solle auf diejenigen übertragen werden, die einen erheblichen finanziellen Nutzen aus der Software auf dem Markt ziehen, heißt es weiter.
Das Europäischen Parlament sei diesen Forderungen weitgehend nachgekommen und habe nach intensiven Debatten den Vorschlag der Kommission deutlich verbessert, indem sie eine Ausnahmeregelung für Freie Software eingeführt und in die Artikel der Verordnung aufgenommen hätten, berichtet die FSFE: Künftig seien einzelne Entwickler und die nicht gewinnorientierte Entwicklung Freier Software von der CRA und der PLD ausgenommen. Allerdings seien die Formulierungen in den beiden Verordnungen unterschiedlich und ein Standardisierungsprozess und Richtlinien würden noch erarbeitet.
Man werde nun die Umsetzung genau beobachten und prüfen, ob die Softwarefreiheit entsprechend geschützt sei, teilt die FSFE mit. Die Bemühungen der Befürworter Freier Software hätten auch dazu beigetragen, dass die Entscheidungsträger in den EU-Institutionen ein besseres Verständnis für Freie Software und ihre verschiedenen Interessengruppen hätten, was in künftigen Debatten von Nutzen sei.



