FSFE fordert umfassende Geräteneutralität

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Märkte, dem Digital Markets Act (DMA), sieht die Free Software Foundation Europe (FSFE) die Geräteneutralität in der Europäischen Union in greifbare Nähe, weist aber darauf hin, dass dies nur der erste Schritt ist und weiteres Engagement erforderlich sei.

Digitale Geräte würden zu einem immer wichtigeren Werkzeug für tägliche Aufgaben. Gleichzeitig würden Endnutzer aufgrund unlauterer Praktiken von Geräteherstellern, -anbietern und -plattformen die Kontrolle über sie verlieren, insbesondere die Möglichkeit, freie Software auszuführen.

Die Geräteneutralität ziele darauf ab, die Kontrolle der Endnutzer über die Geräte wiederherzustellen, indem sie die Softwarefreiheit in den Geräten gewährleiste, die Nutzer vor Lock-Ins schütze und ihre Kontrolle über die Daten in den Geräten fördert. Geräteneutralität soll es den Endnutzern ermöglichen, die Software ihrer Wahl auszuführen und Dienste unabhängig von der Kontrolle durch Hardware-Hersteller, -Anbieter und -Plattformen, den so genannten Gatekeepern, zu nutzen.

Ähnlich wie bei der Router-Freiheit, bei der die Netzbetreiber verschiedene Barrieren und Hürden für die Ausübung dieses Rechts durch die Endnutzer errichtet hätten, könnten die Gatekeeper versuchen, Lösungen zu vermeiden, die den Endnutzern in vollem Umfang zugute kommen, und damit die Rechte der Endnutzer im Zusammenhang mit der Geräteneutralität beeinträchtigen, berichtet die FSFE. So sei das Technologieunternehmen Apple – für die FSFE einer der Gatekeeper – bereits vor Gericht gegangen, um die DMA-Verpflichtungen zu umgehen, und habe beschlossen, eine absurde Strategie gegen App-Stores von Drittanbietern umzusetzen, die sich negativ auf die Fähigkeit von Alternativen wie F-Droid auswirke, in iOS-Umgebungen einzutreten, berichtet die FSFE.

Die FSFE wolle nun mit der Europäischen Kommission und anderen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um die Einhaltung des DMA zu überwachen, damit DMA als Katalysator für die Geräteneutralität und nicht als zusätzliches Hindernis für diese wirke.

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