Online-Bewertungen sind eine hilfreiche Orientierung im Konsumalltag. Wie eine Untersuchung der des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, setzt ein Großteil der untersuchten Webseiten bestehende Vorschriften nicht oder nur ungenügend um.
Nach den Erkenntnissen der Verbraucherschützer werden dabei Pflichtinformationen nicht oder unzureichend zur Verfügung gestellt. Der vzbv habe Anbieter bereits abgemahnt und prüfe die Einleitung von weiteren Unterlassungsverfahren, teilt der Bundesverband mit.
Die Untersuchung zeige: Die deutliche Mehrheit (27 von 30) der untersuchten Anbieter setzten bestehende Informationspflichten und Regelungen nicht oder nicht ausreichend um. Es werde nur unzureichend oder nicht darüber informiert, ob und wie die Anbieter sicherstelle, woher die angezeigten Bewertungen stammen. Ein ähnliches Bild ergebe sich bei Webseitenbetreiber, die Inhalte externer Bewertungsportale auf ihren Seiten einbinden würden. Auch die kämen nicht in allen Fällen den gesetzlichen Pflichtangaben nach.
Seit 28. Mai 2022 seien Anbieter verpflichtet, darüber zu informieren, ob und wie sie sicherstellen, dass Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich gekauft haben, teilt der vzbv mit.
Der vzbv hat bei der Untersuchung bei 30 ausgewählten Anbieter (App Stores, Bewertungsportale, Online-Marktplätze für Waren und Dienstleistungen sowie Webshops), die auf ihren Seiten Bewertungen anzeigen, die Umsetzung der neuen Informationspflichten sowie die Regelungen bezüglich der Behauptung „echter“ Verbraucherbewertungen überprüft. Die Überprüfung erfolgte laut vzbv zwischen dem 10. März und 12. Mai 2023.




