Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat neue Versionen der Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme veröffentlicht.
Ab 2024 werden demnach gemäß Kassensicherungsverordnung auch Taxis und Funkmietwagen unter den Anwendungsbereich der BSI-Vorgaben fallen, teilt das Bundesamt mit.
Dass im Zuge der Digitalisierung Geschäftsvorfälle heutzutage in der Regel mit Hilfe elektronischer Aufzeichnungssysteme wie etwa elektronischer Kassensysteme erfasst werden, berge die Gefahr der nachträglichen Manipulationen an solchen Aufzeichnungen, teilt das BSI mit. Um dem entgegenzuwirken schütze man seit 2020 elektronische Aufzeichnungssysteme obligatorisch mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung. Nach der erfolgreichen Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme habe man den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung nun erweitert. Er beziehe nun auch Taxis und Funkmietwagen ein, berichtet das BSI.
Die neuen Versionen der Technischen Richtlinien hätten auch zum Ziel, die Integration des neuen Anwendungsbereichs der Taxameter und Wegstreckenzähler zu erleichtern, die Zertifizierung Technischer Sicherheitseinrichtungen zu optimieren und die Prüfbarkeit des gesetzeskonformen Einsatzes von Technischen Sicherheitseinrichtungen durch Finanzbehörden zu verbessern. Zudem soll der Einsatz und Austausch von Technischer Sicherheitseinrichtungen verschiedener Hersteller erleichtert werden, heißt es vom BSI.



