Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Journalist Michael Kreil haben beim Landgericht München eine negative Feststellungsklage gegen den Freistaat Bayern erhoben. Vorausgegangen war, dass das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) Strafanzeige gegen den Journalisten gestellt hatte.
Der Journalist Michael Kreil habe einen urheberrechtlich geschützten Datensatz geografischer Daten im Internet veröffentlicht, lautete die Klage des LDBV. Die Daten seien durch das Datenbankherstellerrecht, einer Regelung im Urheberrecht, geschützt und dürften deshalb nicht verbreitet werden, argumentierte das LDBV.
Kreil hatte in der Tageszeitung taz zu einer Recherche eine interaktive Karte veröffentlicht, die zeigen soll, dass der Bau neuer Windkrafträder in Deutschland und speziell in Bayern wegen der Abstandsregeln nahezu unmöglich sei.
Die Datenbank des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern (LDBV) enthalte die amtlichen Hauskoordinaten und Hausumringe, also die genaue räumliche Position aller Gebäude in Deutschland, teilt die GFF mit. Diese Datenbank sei mit öffentlichen Mitteln finanziert und bestehe aus Daten, die die Landesbehörden im Rahmen ihres amtlichen Vermessungsauftrags erfasse. Die Hälfte der Bundesländer stelle diese Daten bereits als Open Data für alle zur freien Nutzung zur Verfügung.




Bayern ist halt rückschrittlich. Das ist heute nicht anders als vor 200 Jahren.