Suchmaschinen wie Google müssen Links zu Webseiten mit Falschinformationen entfernen, so der EuGH. Die Beweise müssen die Betroffenen vorlegen.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss der Suchmaschinenbetreiber Google Links auf erwiesenermaßen falsche Informationen entfernen. Wenn eine Person nachweisen könne, dass eine Suchanfrage auf eine Website mit offensichtlichen Falschinformationen führe, müsse das Unternehmen die entsprechende Verlinkung löschen, so das Urteil der Richter (Rechtssache C-460/20).
Eine richterliche Entscheidung bedürfe es hierzu nicht, vielmehr reiche es aus, wenn die Betroffenen Beweise vorlegen würden, deren Zusammenstellung für sie zumutbar sei, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts (PDF). Zuerst hatte die Tagesschau berichtet.
Geklagt hatte ein Ehepaar, das Geldanlagen anbietet. Über diese hatte eine US-Webseite kritisch berichtet. Diese sei unseriös und erpresse sie mit den falschen Behauptungen, die erst gegen Geldzahlungen gelöscht würden, behauptete das Ehepaar. Entsprechend forderten die beiden Google auf, die Artikel aus seinem Suchindex zu entfernen.
Das lehnte der Suchmaschinenanbieter jedoch ab, da die Faktenlage unklar sei. Daraufhin zog das Ehepaar vor Gericht. Verhandelt wird aktuell vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der beim EuGH um eine Beurteilung der Sachlage nach EU-Recht gebeten hatte. Dieser hat mit seinem Urteil nun festgehalten, dass Links zu Falschinformationen aus Suchmaschinen zu löschen sind.
Der konkrete Fall des Ehepaares ist damit allerdings noch nicht entschieden. Hier muss der BGH entscheiden, ob das Ehepaar einigermaßen nachvollziehbar belegen kann, dass die Informationen auf der US-Webseite offensichtlich falsch sind. Dabei wird er sich an der neuen EuGH-Entscheidung orientieren.



