Messenger sollen in der EU Nachrichten untereinander austauschen können. Signal sieht darin eine Gefahr für seine Datenschutzstandards.
Das kürzlich vom Europaparlament verabschiedete Digitale-Märkte-Gesetz (engl.: Digital Markets Act, DMA) sieht vor, dass Messenger interoperabel werden, also Nachrichten zwischen verschiedenen Diensten ausgetauscht werden können. Doch der auf Sicherheit fokussierte Messenger Signal sieht durch die Regelung seine Datenschutzstandards in Gefahr.
“Das Ziel von Signal ist es, private und sichere Kommunikation für alle und jeden bereitzustellen. Die Zusammenarbeit mit iMessage und Whatsapp würde letztendlich die Privatsphäre von Signal und seinen Benutzern verschlechtern”, erklärte die gemeinnützige Signal-Stiftung. “Andere Apps, die nicht die gleichen Datenschutzstandards wie Signal haben, hätten Zugriff auf große Mengen von Benutzerdaten. Diese Daten könnten dann auf eine Weise verwendet oder verkauft werden, die nicht mit der Mission und den Werten von Signal übereinstimmt.”
Der Messenger verschlüsselt alle Nachrichten mittels des Signal-Protokolls Ende-zu-Ende und reduziert die Metadaten weitestgehend. So werden auch die Gruppen und Gruppenmitgliedschaften verschlüsselt und sind nur für die Mitglieder, nicht aber für den Anbieter einsehbar. Dagegen bieten der Facebook Messenger oder Telegram eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur optional an. In Gruppen steht bei Telegram grundsätzlich keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zur Verfügung.
Dabei ist das Ziel von DMA und des ebenfalls beschlossenen Digitale-Dienste-Gesetzes (engl. Digital Services Act, DSA), “das Internet aufzuräumen und digitale Monopole zu bekämpfen”, wie es der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan formulierte. Während viele Regelungen begrüßt wurden, war die Interoperabilitäts-Regelung jedoch von Anfang an umstritten.
So warnte Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager im März 2021: “Wenn wir jetzt vorschreiben, dass alle Messenger kompatibel sein müssen, könnte das dazu führen, dass wir eine Art SMS zurückkriegen.”
Ähnlich äußerten sich im vergangen Jahr etliche Anbieter von Messenger- und Videokonferenzdiensten in einer Befragung des Bundeskartellamtes, darunter Whatsapp, Threema und Facebook Messenger.
“Interoperabilität laufe auch wider Verbraucherinteressen, indem das Nutzererlebnis beeinträchtigt und Multi Homing, also die Unterhaltung von Nutzerkonten bei mehreren Messengerdiensten, verhindert werde. Ein verpflichtendes Interoperabilitätsvorhaben führe dazu, dass es in allen genannten Bereichen nur noch zum kleinsten gemeinsamen Nenner komme”, zitiert das Bundeskartellamt aus den Antworten.
Von einer Verpflichtung zur Interoperabilität würden “nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Innovation, Datensicherheit und Datenschutz” befürchtet, heißt es in der Befragung. Allerdings müssen nur sogenannte Gatekeeper ihre Dienste öffnen, also Kerndienste im Internet, die eine besonders weite Verbreitung haben und an die deshalb besonders ausgeprägte Anforderungen zu Wettbewerbspraktiken gestellt werden.



