EU will Domainregistrierung mit Namen, Anschrift und Telefonnummer

Die EU will mit einer neuen Richtlinie die Cybersicherheit erhöhen. In der überarbeitete NIS-Richtlinie, kurz NIS 2 ist vorgesehen, dass die Registrierung von Internetdomainnamen künftig nur über eine Identifizierung des Inhabers in der Whois-Datenbank mit Namen, Anschrift und Telefonnummer möglich ist.

 Der Innenausschuss des Europaparlament hat eine entsprechende Vorlage beschlossen. Nun steht eine Positionierung des federführenden Binnenmarktausschusses an. Laut dem Europaabgeordneten der Piratenpartei, Patrick Breyer, könnte die überarbeitete Richtlinie das Ende von „whois privacy“-Diensten zur stellvertretenden Registrierung von Domains bedeuten und die Sicherheit von Aktivisten und Whistleblowern bedrohen. Auch für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen sowie Missbrauchs- und Stalkingopfer sei die Identifizierbarkeit ein Risiko, teilt Beyer mit. Er begrüße zwar das Ziel dieser Richtlinie, die Netzwerksicherheit zu erhöhen. Aber eine Klarnamenspflicht für Domaininhaber habe damit nichts zu tun, sagte Beyer. Der federführende Binnenmarktausschuss fordere zudem eine Überprüfung der Registrierungsdaten, so Beyer.

Bislang registriere etwa der deutsche Verwalter der Top-Level-Domains, Denic, keine Telefonnummern der Inhaber. In einer Stellungnahme zur überarbeiteten Richtlinie sieht die Denic die Registrierungspflicht keinen Einfluss auf die Sicherheit, Stabilität oder Belastbarkeit des DNS als solches habe. Die Denic weist zudem darauf hin, dass die Identifizierung des Registranten keine Informationen darüber liefere, wer die tatsächliche technische Kontrolle über die Domain ausübe, und noch weniger darüber, wer Inhalte oder Dienste in diesem Namensraum anbiete.

Die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union war im Dezember 2020 eingereicht worden.

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