Wer auf dem Weg zum Freelancing einige wenige Details beachtet, der maximiert damit seine Erfolgsaussichten. Es geht um Steuer- und Gewerberecht sowie die richtige Werbestrategie.
Es gibt viele Gründe für eine Karriere als Freelancer. Mancher fühlt sich in einem klassischen Angestelltenverhältnis mit Weisungsrecht durch den Arbeitgeber einfach nicht wohl. Andere schätzen die Bandbreite der im Freelancer-Alltag abzuwickelnden Projekte, bei denen man meistens auch aus fachlicher Sicht etwas für sich mitnimmt. So vielfältig die Motivation für Freelancing ausfallen mag, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten, an dieser Aufgabe zu scheitern. Ein guter Plan im Vorfeld ist daher die absolute Grundvoraussetzung, um als freiberuflicher Consultant für Themen rund um Linux erfolgreich zu sein.
In diesem Text geht es deshalb um die Grundlagen in praktischer wie theoretischer Sicht: Welche Vorbereitungen muss man treffen, welche Wege zum Amt lassen sich nicht umgehen, und wie kommt man an Kunden? Welche Themen funktionieren gut, welche eher weniger? Und wie wirbt man am besten für sich?
Das leidige Thema Business-Plan
Noch immer gibt es Menschen, die ihre Angestelltentätigkeit ad hoc aufgeben und quasi fliegend in die Rolle des Freiberuflers wechseln. Das ist nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt, funktioniert meist aber nur, wenn bereits bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wer womöglich schon einen Auftrag für Beratung bei einem künftigen Kunden in der Tasche hat, tut sich sehr viel leichter. Meistens entstehen solche Aufträge auf Basis von langjährigen Geschäftsbeziehungen oder persönlichen Kontakten innerhalb der Branche. Sie bieten ein ideales Sprungbrett, sind aber eher die Ausnahme als die Regel.
Wer über diesen Luxus nicht verfügt, braucht stattdessen einen guten Plan und eine Migrationsstrategie von der einen in die andere Rolle. Zunächst soll es aber um den Plan gehen, genauer gesagt um den Business-Plan. Nicht wenige angehende Freelancer stöhnen bei diesem Wort auf, denn selbst ein kompakter Business-Plan umfasst leicht mehrere Dutzend Seiten und braucht viel Liebe und Handarbeit, bis er in einen akzeptablen Zustand erreicht. Die Mühe lohnt sich jedoch, denn wer mit Banken über Darlehen oder mit staatlichen Stellen über Förderungen verhandeln will, braucht dort ohne Business-Plan gar nicht aufzukreuzen.
Welche Dienstleistung soll angeboten werden?
Letztlich gibt ein Business-Plan nur Antworten auf die allerwichtigsten Fragen, die der künftige Selbstständige sich ohnehin stellen sollte. Um welches Kernthema soll es bei der Gründung gehen? Wer lange als Mädchen für alles in einer Angestelltenrolle tätig war, versteht sich meist als Feld-, Wald- und Wiesen-Admin mit vielfältigen Fähigkeiten.
Das ist indes kein funktionierender Ansatz, denn die meisten Firmen beschäftigen solche Admins schon, sodass es keinen Bedarf dafür gibt. Und selbst, wenn das bei einem Unternehmen mal anders sein sollte: Die großen Beratungsfirmen verfügen über entsprechendes Personal und stellen es gerade den größeren Firmen gern zur Verfügung. McKinsey, E&Y, Accenture & Co. sind für die Einkaufsabteilungen großer Firmen meist auf Zuruf verfügbar, der einzelne Freelancer fliegt hier von vornherein unterhalb der Wahrnehmungsgrenze.
Das Zauberwort lautet entsprechend Spezialisierung. Auf Freelancer werden auch große Unternehmen meist aufmerksam, wenn diese besonderes Wissen anbieten, das über die üblichen Verdächtigen im Consulting-Business nicht zu beziehen ist. Das bedeutet freilich nicht, dass ein Freelancer nicht auf mehreren Gebieten Spezialwissen haben darf, das er Kunden bereitstellt. Diese Themengebiete sollte der Business-Plan klar umreißen. Die notwendige Analyse der Konkurrenz gehört ebenfalls zum Pflichtprogramm für den Start als Freelancer.
Welche Themen funktionieren gut?
Hier stellt sich die Frage nach den Themen, die für Freelancer im Augenblick möglichst gut funktionieren. Ungebrochen populär bleibt das Thema Cloud, aus heutiger Sicht aber mit starkem Fokus auf die Public-Cloud-Anbieter. Wer etwa Ahnung von AWS oder Azure hat, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit an Aufträge kommen. Dasselbe gilt für spezielle Infrastrukturthemen: Automation spielt bei vielen Firmen heute eine herausgehobene Rolle. Auch für Nischenthemen wie OpenStack gibt es nach wie vor einen Markt. Ähnliches gilt in Sachen Storage: Wer Ahnung von Ceph (Abbildung 1) hat, der muss nicht lange Kunden suchen, sobald sich diese Information einmal herumspricht.

Abbildung 1: Feld-, Wald- und Wiesenthemen sind weniger nachgefragt. Wer allerdings mit Spezialwissen zu Themen wie Ceph aufwarten kann, hat gute Chancen. Quelle: Inktank
Spezielle Teilaspekte des Themengebiets Sicherheit funktionieren praktisch immer. Ausgesprochen beliebt ist aktuell auch das Thema Internet of Things: Wer Kenntnisse über spezielle Protokolle wie ZigBee oder über Sonderthemen wie Home Automation hat, kommt früher oder später an Beratungsaufträge. Freilich gilt: Wer sein Wissen in Form von Zertifikaten oder einer passenden Historie auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen kann, rutscht allein dadurch oft bei Kunden in die engere Auswahl. Als Vorteil erweist sich hier, dass die schon erwähnten großen Beratungsbuden wie McKinsey & Co. auf den genannten Themengebieten oft passen müssen, weil es am Markt noch nicht viele Leute dafür gibt. Während E&Y in den meisten Fällen keine Probleme hat, einen SAP-Experten zu stellen, sieht es bei Ceph schon anders aus.
Welche Art von Dienstleistung soll es sein?
Unmittelbar an der Frage nach den Themengebiet hängt die Frage nach der Art der feilgebotenen Dienstleistung. Soll es eher in Richtung klassische Beratung gehen, oder liegt der Fokus auf dem Trainingsaspekt?
Projekte, bei denen es um tatsächliche technische Beratung geht, sind meist auf einen langen Zeitraum angelegt. Sie binden den Berater also einige Zeit, generieren dafür aber auch zuverlässig Umsatz. Trainings hingegen sind meist einzelne Ereignisse, und viele Kunden wollen heute auch gar keine klassische Schulung mehr: Mit Lösungen wie Ceph beschäftigt sich eine Firma ja nicht zum Selbstzweck. Es geht ganz klar darum, in möglichst kurzer Zeit ein funktionierendes Setup auf Basis der jeweiligen Technologie zum Laufen zu bekommen.
Als Königsweg erweist sich eine Kombination aus beiden Faktoren: Wer Kunden sowohl die Technik erklären kann als auch mit ihnen zusammen ein Setup zu bauen vermag, der punktet doppelt und darf sich regelmäßig auf Folgeaufträge freuen.
In guter Gesellschaft?
Der Business-Plan sollte also zumindest grundlegend definieren, welche Aufgabe(n) der Freelancer anpeilt und in welchen Formen die Arbeit ablaufen soll. Ebenso sollte eine SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats, also Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken) beschreiben, wer sich des Themas am Markt bereits annimmt, wo das Kundenpotenzial liegt und welche Aufträge realistisch über welchen Zeitraum zu bekommen sind. Darüber hinaus muss ein Business-Plan aber auch ganz praktische Aspekte des Gewerbes im Blick haben – zum Beispiel die Frage, in welcher rechtlichen Form ein Freelancer der Arbeit nachgehen möchte. Hier ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten.
Die einfachste Option ist die Arbeit als Einzelunternehmer. Zwar rümpft hier mancher Beobachter die Nase, doch gibt es dafür faktisch keinen Grund. Ein großer Teil des deutschen Mittelstands nutzt eben diese Form für ihr eigenes Geschäft und fährt damit gut. Der Vorteil: Wer als normaler Einzelunternehmer tätig sein möchte, muss das faktisch nur dem Finanzamt per Antrag anzeigen. Weitere administrative Aufgaben fallen nicht an; das Thema kommt im Folgenden noch ausführlich zur Sprache.
Als Alternative bietet sich eine der klassischen Personengesellschaften an, von denen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Bekannteste ist. Damit gehen aber auch einige Verpflichtungen einher, die sich flugs zum Zeitfresser entwickeln können, etwa die Pflicht zur doppelten Buchführung. Als viel größeres Problem im Kontext einer GmbH erweist sich allerdings, dass man für das Errichten der Gesellschaft einmalig zumindest 50 Prozent des Stammkapitals von 25 000 Euro (also 12 500 Euro) nachweisen muss. Der Vorgang unterliegt der Notariatspflicht; es vergehen ein paar Tage, bis die Eintragung ins Handelsregister erfolgt.
Im Gegenzug ist das private Kapital des Gesellschafters einer GmbH vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit. Das ist bei Einzelunternehmen anders; dort haftet der Unternehmer stets mit dem gesamten (privaten) Vermögen. Manche potenzielle Kunden kaufen Dienstleistungen zudem lieber von Firmen als von Einzelunternehmern. Dieser Faktor lässt sich, zumindest nach der Erfahrung des Autors, aber mittlerweile vernachlässigen.
Das liebe Geld
Ein zentraler Faktor beim Sprung in die Selbstständigkeit sind zweifellos die Finanzen. Gerade bei der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit spielen sie eine große Rolle: Bis die erste Rechnung geschrieben ist, vergeht eine Weile; bis das Geld eingeht, kann es nochmal dauern (auch dazu später mehr).
Wer als Freelancer durchstarten möchte, hat deshalb im Idealfall ein finanzielles Polster angelegt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste: Die Rücklagen sollten mindestens ausreichen, um drei Monate über die Runden zu kommen. Im Freelancing-Kontext bedeutet das nicht nur, anfallende Rechnungen bezahlen zu können und etwas zu essen zu haben. Es bedeutet auch, für anfallende Posten wie Reise- und Unterbringungskosten in Vorleistung zu treten. Denn die zahlen Kunden in aller Regel erst im Nachgang, zusammen mit der eigentlichen Rechnung.
Ebenfalls in die Kalkulation einbeziehen muss man die Kosten, die anfallen, um mit der Arbeit überhaupt beginnen zu können. Bei Freiberuflern in der IT halten sich die aber üblicherweise im Rahmen. Wer einen Computer etwa in Form eines Laptops besitzt, kann diesen erst einmal verwenden (und ihn grundsätzlich und unter bestimmten Umständen auch in sein Anlagenverzeichnis aufnehmen), sofern sich das Gerät für die Aufgabe eignet.
Oft genug kommt man als Freelancer in die Situation, Teile des Setups eines Kunden für Untersuchungszwecke in Form virtueller Maschinen nachstellen zu müssen. Wenn das, aus welchen Gründen auch immer, in der Cloud nicht funktioniert, kommt nur die an anderer Stelle verfügbare Hardware infrage – also etwa der eigene Laptop. Der muss hardwareseitig allerdings für diese Aufgabe geeignet sein. Wer das etliche Jahre alte Notebook mit 4 GByte Arbeitsspeicher sowie einer alten i5-CPU verwenden möchte, kommt möglicherweise in Bedrängnis (Abbildung 2).

Abbildung 2: Vorhandene Rechner lassen sich weiterverwenden und ersparen die Anschaffung neuer Hardware – wenn sie nicht zu alt sind. Quelle: Wikipedia / Johann H. Addicks
Für IT-Freelancer ist das Internet zentrales Arbeitsmittel. Als praktisch hat es sich deshalb herausgestellt, auf das eigene Unternehmen ein mobiles Modem samt Flatrate-Datentarif zu buchen, das gegebenenfalls auch im europäischen Ausland funktioniert. Wer später auf Dienstreisen mobiles Netz braucht, sollte zudem prüfen, ob vor Ort entsprechende Prepaid-SIM-Karten zur Verfügung stehen.
Wichtig bei sämtlichen Ausgaben, die dem Unternehmer im Kontext seines Gewerbes entstehen, sind Belege. Einzelunternehmer liegen mit ihren Ausgaben meist in kürzester Zeit über der Werbungskostenpauschale, und eines der wichtigsten Elemente sind anfangs absetzbare Belege. An den Grundsatz “keine Buchung ohne Beleg” sollten auch frischgebackene Freelancer sich daher schnellstmöglich gewöhnen.
Einstieg
Gegeben sei also eine Situation, in der ein Business-Plan verfasst und von dritter Seite für valide befunden wurde. Die gewünschte Unternehmensform ist zunächst die eines Einzelunternehmens. Was steht nun noch an, um mit der Arbeit loslegen zu können?
Vorrangig die Anmeldung beim Finanzamt. Das dafür nötige Formular unterscheidet sich oft je nach zuständigem Finanzamt, und wer daran scheitert, es selbst auszufüllen, befindet sich in guter Gesellschaft. Die Erfahrung des Autors zeigt, dass es enorm hilft, das Thema an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu übergeben. Das gilt umso mehr, wenn zusätzlich zur Selbstständigkeit noch ein unselbstständiges Tätigkeitsverhältnis besteht, etwa eine Anstellung in Teilzeit.
Der Aufwand, um mehrere Steuererklärungen abzugeben, die Belege zu sortieren, sie entsprechend zu buchen und die Erklärung beim Finanzamt zu hinterlegen, frisst oft mehrere Tage Zeit. Je nach Umfang und Gesamtsummen, die als Grundlage für die Honorarberechnung dienen, kostet eine fix und fertige Steuererklärung für eine Fachkraft zwischen 500 und 1000 Euro. Große Teile davon lassen sich jedoch steuerlich absetzen, drücken also das zu versteuernde Einkommen.
Eine grundsätzliche Frage muss der künftige Freelancer sich zudem ganz am Anfang seiner Tätigkeit stellen. Unternehmer sind in Deutschland regelmäßig zur Teilnahme am Umsatzsteuersystem verpflichtet. Sie müssen also auf Honorare Umsatzsteuer erheben und diese ans Finanzamt abführen. Das berechtigt sie im Gegenzug, im Rahmen des Umsatzsteuervorabzugs von ihnen selbst gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzufordern. Schließlich soll die Umsatzsteuer nur das letzte Glied der Konsumkette treffen, also den Endverbraucher. Besitzt ein Unternehmer ein Firmenhandy, gilt das jedoch als Arbeitswerkzeug, wofür der Unternehmer abgeführte Umsatzsteuer zurückerstattet bekommt.
Wer an diesem System teilnimmt, muss eine monatliche Erklärung über die Umsatzsteuer abgeben. Liegt sein Jahresumsatz unter 22 000 Euro, kann er die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dadurch entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Umsatzsteuersystem, aber auch die Option zur Teilnahme am Umsatzsteuervorabzug. In aller Regel empfiehlt es sich, ganz am Anfang bereits die Regelbesteuerung anzustreben, also die Teilnahme am Umsatzsteuersystem. Eine entsprechende Umsatzsteuer-ID erteilt das Finanzamt im Nachgang automatisch. Liegen die Steuernummer und die USt.-ID für das eigene Unternehmen vor, kann man Rechnungen stellen – und damit geht es los.
Die Sozialversicherung
Selbstständige haben in Deutschland bekanntlich die Wahl, ob und wie sie das Thema Sozialversicherung angehen wollen. Es kann hier nicht auf alle Details eingegangen werden; hingewiesen sei jedoch auf eine Besonderheit, die Künstler betrifft. Viele Selbstständige verdienen sich durch das Verfassen von Dokumentation, von Büchern oder auch von Zeitschriftenartikeln ein Zubrot. Das gilt als künstlerische Tätigkeit, für die unter Umständen eine Beitragspflicht in der Künstlersozialversicherung (KSV) besteht. Es empfiehlt sich, vor dem Aufnehmen einer entsprechenden Tätigkeit mit einer Steuerfachkraft oder einer Fachkraft für Sozialversicherungswesen zu sprechen. So kann man entsprechende Vorkehrungen treffen und böse Überraschungen vermeiden.
Auf Kundensuche
Neue Freelancer haben regelmäßig das Problem, dass potenzielle Kunden weder ihren Name kennen, noch sie mit bestimmten Fachgebieten assoziieren. Es ist für den einzelnen Freelancer deshalb unabdingbar, sowohl in den sozialen Netzen wie Xing und Linkedin vertreten zu sein, als auch eine aussagekräftige Website zu pflegen. Auch Mundpropaganda hilft weiter: Freunde und Bekannte können gerade in der ersten Zeit der Selbstständigkeit durch Referenzen und ausgesprochene Empfehlungen für Aufträge sorgen. Klassische Werbemaßnahmen eignen sich nach der Erfahrung des Autors hingegen nur bedingt, um bekannt zu werden.
Uneingeschränkt gut funktionieren hingegen Publikationen in einschlägigen Medien sowie Vorträge und Workshops bei Konferenzen. Wer etwa diverse Artikel zum Thema Internet of Things verfasst hat, wird fast sicher früher oder später Anfragen zu Trainings und Consultings erhalten. Auftritte bei Konferenzen bieten zudem den Vorteil, dass sie für Referenten in der Regel kostenlos bleiben und außer Reisekosten kein Aufwand entsteht, man sich aber als Fachmensch auf dem jeweiligen Gebiet präsentieren kann.
Hier ist allerdings in jeder Hinsicht Eigeninitiative gefragt. Es empfiehlt sich dringend, sich mit den Redaktionen einzelner Fachzeitschriften früh in Verbindung zu setzen und Themen vorzuschlagen. Viele Publikationen haben eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten, und meist vergeht ein weiterer Monat zwischen der Abgabe eines Artikels und dem Eingang des jeweiligen Honorars. Auch hier braucht man also einen langen finanziellen Atem.
Für Konferenzen hat es sich als hilfreich herausgestellt, zu Jahresanfang einen umfassenden Plan von Konferenzen samt Datum, Deadline des CfP und Ort anzulegen. Aus dieser Liste wählt man dann die Events, an denen man teilnehmen möchte. Freilich gilt: Je ausgefuchster und spannender ein vorgeschlagener Vortrag, desto größer ist die Chance, dass er es ins Programm schafft. Die 400. Anleitung zur Spam-Bekämpfung mit Exim interessiert vermutlich weitaus weniger als etwa die Frage, ob und wie sich eine riesige virtuelle Umgebung in AWS effizient verwalten lässt.
Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare!
Geht es dann mit der Arbeit los, kommt der Selbstständige nicht umhin, sich mit ein paar Formalien zu befassen. Gerade größere Unternehmen bestehen auf der Abgabe eines schriftlichen Angebots (Abbildung 3) für eine zu erbringende Dienstleistung. Es gehört also zur Aufgabe des Freelancers, für das Erstellen von Angeboten etwas Zeit einzukalkulieren. Je genauer das Angebot ausfällt, desto unwahrscheinlicher sind spätere unliebsame Überraschungen.

Abbildung 3: Viele Unternehmen bestehen auf der Abgabe eines schriftlichen Angebots für eine zu erbringende Dienstleistung, wie hier einer Schulung.
Wichtig: Teil des Angebots (neuhochdeutsch: Statement of Work) muss eine Liste der Deliverables sein, also der zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte. Mancher Einfaltspinsel soll sich schon im Nachgang zu einem Kundenauftrag tagelang mit dem Schreiben von Dokumentation beschäftigt haben, weil er diese für implizit ausgeschlossen hielt, der Kunde aber annahm, sie sei enthalten. Klare Fronten von Anfang an sind hier hilfreich.
Das umfasst übrigens auch, möglichst früh im Prozess zumindest vorläufige Termine im Angebot zu verankern. Gerade Großkonzerne, bei denen an Consulting-Aufträgen viele Menschen teilnehmen, handeln bei der Planung eines Termins bisweilen etwas sprunghaft. Das kann man nachvollziehen, weil im Falle eines Falles die Urlaubspläne von etlichen Menschen in Einklang zu bringen sind. Für den Freelancer macht das die Arbeit aber schwierig bis fast unmöglich – er muss sich seine Zeit gut einteilen.
Gerade größere Konzerne wissen bei Angeboten gern, woran sie sind, und wünschen sich statt einer Verrechnung der Spesen im Nachgang eine Pauschale. Gegen diesen Wunsch spricht erst einmal auch nichts, doch sollte der Freelancer darauf achten, diese Fixkosten hoch genug anzusetzen. Für Aufträge innerhalb Europas haben sich ab drei Tagen Dauer 200 Euro pro Tag als funktionierend erwiesen. Damit quartiert sich der Freelancer in einem ordentlichen Hotel ein, wo er, falls nötig, abends noch arbeiten kann.
Die Zahlungsvereinbarung
Als tückisch erweist sich für viele neue Selbstständige das Ausverhandeln von Zahlungsmodalitäten. Die gehören explizit in das Angebot. Auch hier ist gerade in der Kommunikation mit größeren Firmen Vorsicht geboten, denn die haben regelmäßig allgemeine Einkaufsbedingungen (Abbildung 4). Die wiederum sehen nicht selten ein Zahlungsziel von 90 oder gar 120 Tagen vor. Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen bei sofortiger Fälligkeit der Rechnung. Gegebenenfalls sollte der Freiberufler versuchen nachzuverhandeln, damit er nicht monatelang auf sein Geld wartet.

Abbildung 4: Größere Unternehmen haben in der Regel allgemeine Einkaufsbedingungen, die häufig ein Zahlungsziel von 60 oder 90 Tagen vorsehen.
Der Tagessatz
Die Gretchenfrage beim Verfassen von Angeboten ist freilich die nach dem Tagessatz. Hier lässt sich keine grundsätzliche Empfehlung angeben. Während für allgemeine Tätigkeiten regelmäßig 400 bis 800 Euro täglich aufgerufen werden, schlägt etwa Spezialwissen zu Ceph mit 1200 Euro und mehr pro Tag zu Buche.
Grundsätzlich erwarten Kunden Rabatte, sobald ein Auftrag ein größeres Volumen annimmt. Wer also zwei Tage für 1200 Euro pro Tag netto verkauft, kann für zehn Tage unter Umständen nur 1000 Euro Tagessatz aufrufen. So oder so: Auch der zu vereinbarende Tagessatz gehört natürlich ins Angebot.
Die erste Rechnung
Haben Kunde und Freelancer sich auf einen Leistungsumfang geeinigt, steht das Abwickeln des Auftrags und im Nachgang das Schreiben der Rechnung an. Zuvor hat der Freiberufler idealerweise bereits ein Geschäftskonto bei einer Bank eröffnet.
Eine Rechnung muss diversen formalen Richtlinien entsprechen; im Netz finden sich Anleitungen zuhauf [1]. Besonders hervorgehoben sei allerdings, dass die Rechnungen fortlaufend nummeriert sein müssen, denn sonst wird das Finanzamt bei der Prüfung der Steuererklärung vermutlich unangenehm.
Haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber nicht auf eine Reisekostenpauschale geeinigt, steht zudem das Abrechnen dieser Kosten an. Verrechnet der Freelancer diese Posten unmittelbar, schickt er eine entsprechende Abrechnung samt der Belege an die Firma. Zuvor fertigt er von den Belegen idealerweise Kopien an, um einen Nachweis zu haben, falls es nachträglich zu Unstimmigkeiten kommt.
Fazit
Gute Vorbereitung und Basiswissen im Hinblick auf rechtliche Standards sind das kleine Einmaleins des neuen Selbstständigen. Am Anfang erleichtern in vielen Fällen Förderprogramme den Einstieg in die Karriere als Freiberufler. Informationen dazu finden sich etwa bei den Gemeinden vor Ort und gegebenenfalls auch bei den Industrie- und Handelskammern. In Österreich sollte die erste Anlaufstelle künftiger Selbstständiger die Wirtschaftskammer sein (Abbildung 5), die nicht nur umfassende Informationsangebote bereitstellt, sondern auch Schulungen für die neuen Unternehmer anbietet.

Abbildung 5: In Österreich informiert die Wirtschaftskammer über Möglichkeiten der Förderung für neue Unternehmer.
So gut sich ein Freelancer auch auf seine künftige Rolle vorbereitet, so klar muss aber auch sein: Gerade am Anfang ist die Arbeit als Freiberufler kein Zuckerschlecken. Finanzielle Ungewissheit spielt gerade bei denen eine Rolle, die aus einem Angestelltenverhältnis kommen. Die obligatorischen Rücklagen für Steuern und Sozialversicherung erweisen sich dabei als zusätzliche Herausforderung.
Das Bonmot, dass Freiberufler als Selbstständige selbst ständig arbeiten, hat durchaus einen wahren Kern. Häufige Reisetätigkeit gehört fast immer zu dieser Form der Arbeit, und das verlangt dem persönlichen Umfeld viel ab. Wer den Plan fasst, sich selbstständig zu machen, sollte eventuelle Details daher mit seinen Lieben daheim im Vorfeld klären, um böse Überraschungen im Nachgang zu vermeiden. (jcb/jlu)
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