Google darf urheberrechtlich geschützte Bilder verlinken

Der Bundesgerichtshof erlaubt es Google, auf urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial zu verlinken. Auch Unternehmen, die auf Googles Suchergebnis verweisen, haften nicht.

Für den Kölner Medienanwalt Christian Solmecke ist das Urteil eine Überraschung, er bezeichnete es als “Freifahrtschein für Google.” Solche Ausnahmen für Suchmaschinen seien eigentlich Sache des Gesetzgebers, schreibt Solmecke in seinem Blog. Das Urteil gehe nicht nur mit einem vorherigen Urteil des EuGH über Kreuz, sondern erlaube es auch Unternehmen, über Bande auf urheberrechtlich geschütztes Material zu verlinken. Allerdings mache das Urteil auch deutlich, dass sich Urheber gegen die illegale Nutzung ihrer Werke schützen können, indem sie den Suchmaschinenbetreiber davon in Kenntnis setzen. Der muss die entsprechenden Bilder dann löschen.

Ein amerikanischer Anbieter von Nacktfotos hatte gegen die Suchseite aol.de geklagt, die ihrerseits auf Google zurückgegriffen hatte. Die Suchmaschine hatte Bilder aus dem Bezahlbereich des Anbieters angezeigt. Der BGH entschied aber: “Von dem Anbieter einer Suchfunktion kann nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er sie auf seiner Internetseite als Vorschaubilder wiedergibt.” heißt es in der Pressemitteilung zum Urteil.

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