Das oberste Gericht Norwegens hat entschieden, dass das Außenministerium Edward Snowden nicht vorab in Kenntnis setzen müsste, stünde seine Auslieferung an die USA bevor, sobald er norwegischen Boden betritt.
Konkret ging es darum, ob Edward Snowden nach Norwegen reisen könnte, um dort den Ossietzky Preis für “außerordentliche Verdienste um die Meinungsfreiheit” entgegennehmen zu können. Das Gericht sollte entscheiden, ob das Außenministerium Snowden im Vorhinein mitteilen müsse, wie es auf ein Auslieferungsersuchen der USA reagieren würde. Das Gericht verneinte eine solche Pflicht und berief sich auf bestehende Auslieferungsabkommen. Es bräuchte eine andere Gesetzeslage, um zu einer anderen Entscheidung kommen zu können. Die juristische Frage beschäftigte die Gerichte seit April 2016. Nun ist sie letztinstanzlich entschieden. Im Ergebnis wird Snowden aller Wahrscheinlichkeit nach nach den Preis nicht persönlich entgegennehmen.




