Unter den Billganbietern eskaliert der Verdrängungswettbewerb. Notebooksbilliger.de mahnt Softwarebilliger.de ab.
Notebooksbilliger.de mit Sitz in Sarstedt wirft seinem nach eigenen Angaben größeren Konkurrenten im Rahmen einer Abmahnung vor, durch eine ähnliche Webseite und den ähnlichen Namen dessen geschützten Markennamen anzugreifen. Softwarebilliger. de solle sein Weblayout umgestalten.
Softwarebilliger.de kontert, die Gestaltung benutze allgemein übliche Mittel und Namen mit dem Zusatz “billiger” gebe es zu Hauf, das sei keine Markenrechtsverletzung. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe man gelassen entgegen.



