Sowohl der Bundesverband IT-Mittelstand wie auch der Verband der deutschen Internetwirschaft eco üben scharfe Kritik am jüngst beschlossenen WLAN-Gesetz.
Vom Kabinettsbeschluss zur Beseitigung der Störerhaftung in WLANs zeigt sich der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) enttäuscht. „Die Regierung arbeitet am Ziel vorbei“, erklärte BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. „Für das eigentliche Vorhaben, den einfachen Betrieb offener WLANs, bleiben nach wie vor Unklarheiten, die Menschen eher abschrecken, ein WLAN für andere zu öffnen.“ Der BITMi hatte bereits in der Vergangenheit dafür geworben, die Nutzung gemeinsamer Infrastrukturen auch im Drahtlosbereich als Chance zu begreifen.
Die zusätzlichen Regelungen zu den Haftungspflichten für Host-Provider durch die so genannten „gefahrgeneigten Dienste“ sieht der Verband ebenfalls kritisch. „Der Gesetzesentwurf schafft Rechtsunsicherheit für alle Host-Provider“, erklärte Grün. „Für gefahrgeneigte Dienste wird mehr oder weniger die Beweislast bei Haftungsfragen umgekehrt. Das ist nicht akzeptabel.“ Die Kriterien, nach denen ein gefahrgeneigter Dienst vorliegt, kritisierte Grün: „Theoretisch kann ein mittelständisches IT-Unternehmen schon als gefahrgeneigt gelten, wenn es anonyme Internetnutzung ermöglicht. Das ist keine Werbung für den Datenstandort Deutschland. Die Regierung macht erneut einen Schritt in die falsche Richtung.“
„Der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Mit der überfälligen Klarstellung, dass WLAN-Betreiber das Haftungsprivileg genießen, trägt der Gesetzgeber zwar zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei. Allerdings knüpft er die Haftungsprivilegierung an sogenannte “angemessene Sicherungsmaßnahmen”, die der Betreiber gegen unberechtigten Zugriff ergreifen muss. Dies kann Anmelde- und Registrierungsprozesse erforderlich machen, die den Zugang zu öffentlichen WLAN-Diensten verkomplizieren und neue Rechtsunsicherheit schaffen“, sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. „Aus unserer Sicht gibt es hier erheblichen Nachbesserungsbedarf. Jetzt ist es Aufgabe der zuständigen Bundestagsausschüsse, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.“
Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf allerdings auch neue Regelungen zur Verschärfung der Host-Provider-Haftung. Diese Änderungen werden in der öffentlichen Diskussion bislang kaum wahrgenommen, obwohl sie erhebliche Folgen für viele Online-Geschäftsmodelle und ihre Nutzer haben könnten. Besonders kritisch bewertet eco die aus dem Gesetz resultierenden negativen Folgen für Host-Provider. Die neu eingeführte Regelung für sogenannte „gefahrgeneigte Dienste“ verstoße nicht nur gegen Europarecht, sondern torpediere die gesamte Host-Provider Branche. „Es ist völlig unklar, was ein gefahrgeneigter Dienst sein soll. Der Gesetzgeber gefährdet durch diesen schwammigen Begriff zahlreiche legale und etablierte Geschäftsmodelle wie Cloud-Dienste, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste und setzt sie einem unnötigen Haftungsrisiko aus“, so Süme.






Wozu brauchen wir dieses Gesetz überhaupt? Die Kids haben oft irgendwo eine flatrate für Musik gebucht. Der Download von Filmen aus illegalen Quellen ist wegen der Qualität uninteressant.Bei Amazon oder iTunes gibt es das in bester Qualität direkt auf den HD Fernseher.Einzig es könnte jemand auf die Idee kommen, anstatt der Daten flatrate zu buchen, kann ich mit dem WLAN in meinem Smartphone ja überall kostenlos surfen.Und dann würde natürlich die komplette Kontrolle fehlen, wann wer wo ins Internet ging, sich aufhielt (Meta Daten ), usw.Und selbst wenn ich mein privates WLAN jetzt für jedermann freigebe, kann aus Gründen der… Mehr »
Und soweit ich verstanden habe, gibt es so ein Gesetz nur in Deutschland in der EU, also 1 von 27 Staaten. In vielen anderen Ländern kann ich ohne Registrierung mich ins Kaffee setzen und nebenbei Email lesen, whatsapp nutzen, etc…Also wieder die bedeutungsschwangere Frage:Wozu ist das gut in Deutschland ???