An dem eben verabschiedeten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung regt sich breite Kritik verschiedener IT-Verbände.
So Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft zu Protokoll: “Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert”. Herausgekommen sei ein Gesetzestext, den die betroffenen Unternehmen so nicht werden umsetzen können. Besonders viele offene Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit der Speicherung der IP-Adressen sowie der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen. „Die Bundesregierung verwendet höchste Eile und Priorität auf die Verabschiedung eines für Bürger und Wirtschaft folgenschweres Gesetzes. Ob dieses Gesetz verfassungskonform und technisch umsetzbar ist, scheint allerdings eine eher untergeordnete Rolle zu spielen, das ist aus unserer Sicht paradox“, so Süme. „Wir appellieren an die Parlamentarier, denen dieser Gesetzesentwurf nun zur Entscheidung vorgelegt wird, in den nun anstehenden Beratungen Verantwortung zu zeigen und sich gründlich mit den wesentlichen Umsetzungshürden auseinanderzusetzen.“
Auch der Digitalverband BITKOM warnt vor dem geplanten Eilverfahren bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung und mahnt eine ausführliche Diskussion über die Erforderlichkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen an. „Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet zweifellos Eingriffe in die Grundrechte. Ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann, muss im intensiven Dialog und nicht durch gesetzgeberische Eilverfahren geklärt werden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Schließlich wendet sich auch der Bundesverband IT-Mittelstand BITMI gegen das Gesetzsvorhaben. „Der deutsche IT-Mittelstand wird mit diesem Gesetzesentwurf geschädigt. Die Auflagen zur Speicherung der Daten gehen viel zu weit, betreffen nicht nur kleine und mittlere IT-Unternehmen, sondern unter Umständen sogar Privatpersonen“, erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMI). „Haftungspflichten und die Vorschrift von organisatorischen und technischen Maßnahmen sind alle mit enormen Kosten verbunden, deren Erstattung fragwürdig ist. Denn sie können nur auf Antrag erstattet werden, wenn die Bundesnetzagentur zustimmt. Gleichzeitig können die Maßnahmen jederzeit vom Staat als nicht ausreichend eingestuft werden und mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.“



