Bundestag will regeln für Crowdinvesting beschließen

Der Deutsche Bundestag will heute das Kleinanlegerschutzgesetz mit Blick auf Start-ups und Investoren nachbessern. Der Digitalverband BITKOM zeigt sich erleichtert, dass Crowdinvesting in Deutschland dadurch deutlich weniger stark eingeschränkt wird als befürchtet.

Der aktuelle Vorschlag sieht eine Befreiung von der kostenträchtigen Prospektpflicht bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro vor. Nach den ersten Plänen der Bundesregierung lag diese Schwelle noch bei lediglich 1 Million Euro. Auch wird nunmehr auf ein  weitgehendes Werbeverbot im Internet und auf Social-Media-Kanälen verzichtet. Investoren müssen zudem nun doch kein Informationsblatt ausdrucken und mit Unterschrift versehen an die Crowdinvesting-Plattform per Post zurücksenden. Stattdessen kann die Information auch online zur Kenntnis genommen werden.

Trotz deutlicher Kritik wollen die Parlamentarier allerdings weiter daran festhalten, dass Start-ups nur dann von der aufwändigen und teuren Prospektpflicht ausgenommen werden, wenn Einzelinvestoren sich mit maximal 1.000 Euro beteiligen. Ein finanzielles Engagement von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben möglich sein.BITKOM hatte sich für eine Befreiung von der Prospektpflicht bis zu einem Maximalbeitrag von 50.000 Euro pro Anleger sowie einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5 Millionen Euro eingesetzt.

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