Am 16. Juli ist das endgültige Urteil im Rechtsstreit zwischen SCO und Novell um das Eigentum und Lizenzrechte an Unix gefallen.
SCO muss an Novell rund 2.548.000 US-Dollar nachträgliche Lizenzgebühren zahlen. Dieser Betrag entspricht einem Drittel der Summe, die SCO im Jahr 2003 aus Unix-Lizenzvereinbarungen mit Sun Microsystems eingenommen hat. SCO hätte Rechte am Unix-Betriebssystem System V ohne Einverständnis Novells nicht verkaufen dürfen, urteilt das Gericht und befindet SCO der ungerechtfertigten Bereicherung und der Veruntreuung für schuldig.
Das Gericht legt dem Urteil unter anderem zu Grunde, dass die Firma SCO seit 1996 vertraglich verpflichtet war, 100 Prozent der mit dem System-V-Unix eingenommenen Lizenzgebühren an Novell abzuführen. Dass die Rechte an Unix ganz bei Novell verblieben waren, hatte ein Gericht schon im August letzten Jahres entschieden (wir berichteten). Im aktuellen Verfahren ging es darum, in welchen einzelnen Fälle SCO gegenüber Novell zahlungspflichtig sei.
Das Gericht prüfte unter anderem, ob das inzwischen insolvente Unternehmen dadurch gegen Novells Rechte verstoßen habe, dass es im Jahr 2003 ohne Novells Einverständnis Unix-Lizenzen an andere Firmen verkaufte, darunter Microsoft und Sun Microsystems. Von den dadurch eingenommenen vielen Millionen US-Dollar hatte es nichts an Novell weitergereicht. Nur im Fall des Sun-Deals habe SCO jedoch rechtswidrig gehandelt. Das Abkommen mit Microsoft sowie das Lizenzprogramm SCO Source seien hingegen rechtmäßig.
Das Gerichtsurteil im Wortlaut stellt das Themenblog Groklaw zur Verfügung (PDF, 300 KByte), das über juristische Open-Source-Angelegenheiten berichtet. Das Dokument enthält unter anderem eine Historie der Ereignisse. Groklaw hat zudem regelmäßig den SCO-Fall kommentiert, worauf Interessierte einen Blick werfen sollten.
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