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Gericht entscheidet: Unix gehört Novell, nicht SCO

In dem Prozess um die Rechte an Unix hat SCO vermutlich die entscheidende Runde verloren: Das Bezirksgericht in Utah betrachtet Novell als Eigentümer am Code. Die Eigentumsansprüche von SCO weist das Gericht als unbegründet zurück.

Das Unternehmen Santa Cruz Operation SCO beschäftigt mit dem Streit um Unix seit dem Frühjahr 2003 die Gerichte und sorgte mit einer Milliardenklage gegen IBM und weitere Unternehmen für erhebliches Aufsehen. Seinen Rechtsanspruch an Unix und Teilen von Linux machte das Unternehmen an einem Vertrag aus dem Jahr 1996 fest, als Novell Unix-Lizenzen an SCO verkaufte. Im Sommer 2005 reagierte Novell mit einer Gegenklage, um die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse endgültig zu klären. Prompt reagierte SCO mit einer weiteren Klage wegen Geschäftsschädigung durch üble Nachrede. Wenn die Entscheidung des Gerichts Bestand hat, dürften in der Folge auch die weiteren Prozesse für SCO verloren gehen.

Die entscheidende Passage der Begründung von Richter Kimball: "Novell ist der Eigentümer am Copyright auf UNIX und Unixware. Daher ist SCOs erste Unterlassungsklage betreffend übler Nachrede und dritte Anklage betreffend Vertragserfüllung zurückgewiesen." Insgesamt werden in dem Memorandum explizit alle Ansprüche von SCO betreffend Eigentums aus den einzelnen Klagepunkten zurückgewiesen. Das Bezirksgericht begründet seinen Beschluss auf 102 Seiten und stützt Novell Rechtsauffassung in weiten Teilen. Laut Novell schloss der Vertrag zur Übernahme von Unix durch SCO den Übergang von Urheberrechten explizit aus. Der Richter weist ausdrücklich darauf hin, dass Novell das Recht habe "SCO anzuweisen, ihre Anschuldigungen gegen IBM und Sequent fallen zu lassen." SCO müsse den Anweisungen Novells Folge leisten, so das Memorandum weiter.

Tatsächlich ist der Streit damit nicht endgültig abgeschlossen, und es heißt weiter: "Novells Anklage wegen übler Nachrede ist noch offen." Das Gericht verpflichtet SCO weiterhin, dem ehemaligen Geschäftspartner entsprechend der Vertragsvereinbarung eine genaue Abrechnung über verkaufte Lizenzen vorzulegen und gegebenenfalls ausstehende Zahlungen zu leisten. Eine Klagemöglichkeit hält das Gericht SCO offen: Wegen des Kaufs und Vertriebs des konkurrierenden Linux-Betriebssystems Suse könnte Novell wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot belangt werden.

Für die Prozessbeobachter der Webseite Groklaw kommt die Entscheidung des zuständigen Richters nicht überraschend. Er hatte zuletzt sehr unwillig auf die Verzögerungstaktik von SCO reagiert und verspätet eingereichtes Beweismaterial nicht mehr zugelassen.

Bereits vor den Rechtsstreitigkeiten war SCO in finanzielle Schieflage geraten, zwischenzeitlich war das Unternehmen vom Börsenrauswurf bedroht. Da nun aus den Prozessen keine zusätzlichen Lizenzeinnahmen resultieren dürften und Novell Forderungen in Millionenhöhe geltend macht, könnte dies das finanzielle Aus für SCO bedeuten.

(Britta Wülfing)
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