FSF bewahrt Status quo
Während die FSF dieses Schlupfloch zunächst in der GPLv3 stopfen wollte, hat sie sich doch für den Status quo entschieden. Die FSF war dabei hin-und hergerissen zwischen politischer Einflussnahme auf die Entwicklung der Rechtsfrage "Geistiges Eigentum" und der Aufrechterhaltung der Freiheiten, die die GPLv2 garantiert und die sie zur dominierenden Lizenz für freie Software gemacht haben. Der in der GPLv3 benutzte Begriff "Convey", der Verteilung, Weitergabe und Verbreitung im Sinne jeder Form der Übertragung umfasst, nimmt ausdrücklich die bloße Benutzung/Bedienung über das Netz aus.
Die Interaktion eines Programms mit einem Benutzer über ein Netz ohne Übertragung einer Programmkopie - auch nicht in binärer Form - ist nach Ziffer 0 der GPLv3 (Definitionen) keine solche Übertragung. Hierfür sorgt wiederum die AGPLv3, die derzeit noch erarbeitet wird [4]. Unter Ziffer 13 dieses Entwurfs findet sich eine Bestimmung die im Wesentlichen der Ziffer 2 d) in der aktuellen AGPL entspricht.
Hintertürchen offen
Solange nicht mehr Programme auf die AGPL setzen, insbesondere solche, die ASP-Anbieter effektiv einsetzen können und müssen um Geld zu sparen, reichen die bestehenden GPL-Programme völlig aus, um eigene SaaS-Angebote daraus zu stricken. Die FSF scheint das heiße Thema nur mit der Kohlenzange angehen zu wollen. Zu groß scheint die Gefahr, durch eine in der Open-Source-Gemeinschaft unübliche Veröffentlichungspflicht - denn nichts anderes ist ein solcher Quellenzugriff bei ASP - an Akzeptanz und Verbreitung und damit an Einflussnahme zu verlieren.
Dazu kommt noch das Problem der Kontrolle: Während selbst bei Embedded-Systemen noch durch Reverse-Engineering Rückschlüsse auf den Code möglich sind, scheint dies bei Webanwendungen schon allein wegen eines zwischengeschalteten Webservers deutlich schwieriger. Schwierig zu lösen ist auch, wie weit sich die Interaktion mit dem Benutzer erstreckt: Reagiert ein intelligenter Filter auf E-Mails, die ein Kunde - womöglich aus einem Webformular heraus - an ein Unternehmen schickt, ist das schon genug Interaktion, um eine Quellenöffnungspflicht zu begründen. Oder bezieht sich die Interaktion ausschließlich auf das Programm, das der Benutzer gerade steuert? Was ist, wenn es sich dabei nur um einen schlichten Eingaben-Sammler und -Weiterleiter handelt?

|
Abbildung 2: Wer Software übers Web anbietet, braucht auch bei GPL-Programmen keine Quellen zu liefern.
|
|
Ähnliche Artikel
|
|
Recht einfach
|
Leser fragen, der Linux-Magazin-Ratgeber antwortet
|
|
Projekteküche
|
Neues aus der Welt der freien Software und ihrer Macher
|
|
Schön rechnen
|
Grafisch anspruchsvolle Bilder programmieren mit Processing
|
|
Webserver-Tuning
|
Was Admins alles tun können, um Apache Beine zu machen
|
|
App die Post
|
Die Lieblingsapplikationen der Redaktion
|
|
Tooltipps
|
Werkzeuge im Kurztest
|
| Whitepaper |
|
Open Source Datenintegration in der Praxis: Fallstudien und Anwendungsbeispiele (Folge 2)
Der zweite Teil des Open Source Datenintegration in der Praxis: Fallstudien und Anwendungsbeispiele White Papers beleuchtet anhand weiterer ausgewählter Case Studies die Implementierung von Open Source Datenintegration in der Praxis und benennt die daraus resultierenden Vorteile.
Download PDF (Registrierung erforderlich)
|
|
Usage Landscape Enterprise Open Source Data Integration
Die Nachfrage nach Datenintegrationslösungen für Unternehmen ist zunehmend gestiegen und vor allem das Interesse an Open Source Technologien wird immer größer. Doch wie und von wem werden Open Source Datenintegrationslösungen genutzt und welches Nutzungsverhalten lässt sich daraus ableiten? Das vorliegende White Paper präsentiert die Erfahrungswerte von über 1000 Open Source Nutzern und liefert fundierte Antworten auf diese Fragen.
Download PDF (Registrierung erforderlich)
|
Dieser Online-Artikel kann Links enthalten, die auf nicht mehr vorhandene Seiten verweisen. Wir ändern solche "broken links"
nur in wenigen Ausnahmefällen. Der Online-Artikel soll möglichst unverändert der gedrucken Fassung entsprechen.
|