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Affero-Lizenz

Weil der ASP-Markt schon vor einigen Jahren zu boomen drohte, hat die FSF zusammen mit dem Affero-Projekt (Abbildung 1) noch zu GPL-v2-Zeiten eine Abwandlung der GPL entworfen, die genau diesen Fall berücksichtigt. Die Affero General Public License [1] ist nichts anderes als die um eine einzige Bestimmung erweiterte GPL. Nach der neuen Ziffer 2 d) muss, wer AGPL-lizenzierte Software im Rahmen eines ASP einsetzt, eine Funktion beibehalten, die es dem Benutzer zu jedem Zeitpunkt ermöglicht, sich den Quellcode der Anwendung über das HTTP-Protokoll übermitteln zu lassen, wenn diese Funktion bereits im Quellcode vorhanden war, den der Anbieter nutzt oder erweitert.


Abbildung 1: Die Affero-Webseite listet Informationen zur GPL-Variante, sieht aber nicht sehr lebendig aus.

Das Affero-Projekt scheint indes heute nicht bei bester Gesundheit. Die letzte News auf der Webseite datiert vom März 2003, der letzte Community-Newsletter ist kaum jünger [2]. Viele Programme, die auf die AGPL setzen, sind auch nicht bekannt. Die deutsche Wikipedia listet zwei: Cmsimple, ein Contentmanagement-System, und Civi CRM, ein Customer-Relationship-Management-Plugin für Joomla! & Co.

Die Gründe für die Zurückhaltung liegen auf der Hand: Wer freie Software verteilen will, bietet ohnehin die Quellen zum Download an - der User soll das Programm auf seiner eigenen Hardware laufen lassen und nicht die Ressourcen des Anbieters belasten. Aber wer mit dem SaaS-Dienst Geld verdienen will, hat vielleicht gar kein Interesse AGPL-Software zu benutzen, weil er damit den Konkurrenten sein Know-how öffnet.

Es gibt aber auch Gründe, die für den Einsatz von AGPL-Software sprechen: Zum einen kann es erwünscht sein, die selbst entwickelte Anwendung auf Daten operieren zu lassen, die fremde Benutzer übers Netz eingeben, weil sich deren Daten auf diese Weise sammeln und auswerten lassen. Das ist nicht nur für unredliche E-Mail-Adressen-Sammler oder wissenshungrige Marketingstrategen praktisch, sondern auch für die Weiterentwicklung des Supports und des eigenen Produkt- oder Dienstleistungssortiments.

Und außerdem ist es in der Zeit des Trustworthy Computing, in der sich niemand sicher sein kann, was mit den eigenen Daten passiert, ein Qualitätskriterium: Allein die Möglichkeit, anhand des Quellcode nachzuprüfen, ob Nutzerdaten integer verarbeitet werden, erhöht den Wert des Programms und bei SaaS den Wert der Dienstleistung.

Alte Programme und neue Nutzungsarten

Einige Juristen behaupten, alte GPL-Software sei nicht für den Einsatz im Rahmen einer SaaS-Anwendung lizenziert, weil es sich bei SaaS um eine Nutzungsart handelte, die vor 1990 nicht bekannt gewesen sei. Das Urheberrecht verbietet nämlich die pauschale Vorab-Einräumung von Nutzungsrechten für aktuell unbekannte Nutzungsarten [3]. Mit dieser Norm wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Buchverlage später ohne weitere Vergütung an ihre Autoren deren Texte per Internet oder auf CD vermarkten, weil das noch nicht absehbar war, als der Verlagsvertrag unterschrieben wurde.

Diese Meinung ist zwar verbreitet, aber nicht haltbar. Denn nur jenen, die noch nie einen Akustikkoppler in Händen hielten und meinen, vernetzte Rechner gäbe es erst seit Beginn des World Wide Web, ist weiszumachen, dass ASP etwas Neues ist. Tatsächlich war die Terminalsitzung der klassische Vorläufer und selbst der Fernzugriff per Einwahlverbindung war bekannt, noch bevor in den 80ern der PC erschwinglich wurde. Das Prinzip mag nicht so vermarktet worden sein wie beim "Web 2.0", doch bekannt war es allemal.

Zum Vergleich: Ein textbasierter E-Mail-Client müsste demnach auch als unbekannte Anwendung gelten, auch wenn Elm & Co. schon alte Kameraden sind. Dementsprechend ist auch der Einsatz älterer GPL-Programme im Rahmen eines ASP durch die Lizenz gedeckt.

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