Aus Linux-Magazin 03/2002

Softwarepatente im Wahljahr

Öffentliche Distanzierungen und stillschweigende Patentgewährung sind typisch für die Haltung des Europäischen Patentamts. Der Autor schaut hinter die Kulissen von Politik und Behörden.

Der schwarze Peter liegt in Brüssel. Alles schaut gespannt auf die Europäische Kommission. Seit dem Frühjahr 2001 wird jeden Moment ein Vorschlag der Kommission für eine EG-Richtlinie zur “Klärung und Harmonisierung” der Grenzen der Patentierbarkeit im Hinblick auf Computerprogramme erwartet. Bislang scheuen die Gesetzgeber vor einem Konflikt mit dem Europäischen Patentamt (EPA) ebenso zurück wie vor einer Übernahme von Verantwortung für dessen Patenterteilungspraxis.

Die Eurolinux-Allianz[1], ein Bündnis von Verbänden und Software-Unternehmen, hat inzwischen über 100000 Unterschriften für die Befolgung des europäischen Patentübereinkommens (EPÜ)[2] gesammelt, wonach Programme für Datenverarbeitungsanlagen ebenso wie Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeit, mathematische Methoden, Wiedergabe von Informationen und andere Geistesleistungen, so originell sie auch sein mögen, keine technischen Erfindungen sind, da sie uns, so die traditionelle Auslegung, nichts Neues über Wirkungszusammenhänge von Naturkräften lehren[3].

Was will das Patentamt?

Die Eurolinux-Allianz erwartet von dem kommenden Richtlinienvorschlag Antworten auf drei kritische Fragen:

1998 begann das EPA, Patentansprüche auf informationelle Gegenstände (Computerprogrammprodukt, Computerprogramm, Datenstruktur) zuzulassen. Ist die Europäische Kommission bereit, diese Politik des EPA zu kritisieren und unwirksam zu machen?

1986 begann das EPA damit, Patentansprüche auf Rechenvorgänge (einschließlich Geschäfts- und Programmlogik) zuzulassen, bei deren Ablauf nur bekannte Hardware in bestimmungsgemäßer Weise eingesetzt wird. Ist die Europäische Kommission bereit, diese Politik des EPA zu kritisieren und unwirksam zu machen?

Bietet die Europäische Kommission Definitionen für Kernbegriffe wie “technisch”, “Erfindung” oder “technische Erfindung” an? Halten diese Definitionen das Versprechen der Klärung und Harmonisierung? Könnte die Kommission Grenzfälle, wie sie beim EPA angemeldet wurden, zitieren und erklären, ob und warum es sich dabei um technische Erfindungen handelt oder nicht?

Die Europäische Kommission wird alle drei Fragen vermutlich verneinen und dies zugleich durch Pressemeldungen auszugleichen suchen, in denen von einer “klaren Absage an eine erweiterte Patentierbarkeit amerikanischen Stils” oder Ähnlichem die Rede sein wird.

Die federführenden Gesetzgeber in Brüssel und Berlin ziehen derzeit die Möglichkeit eines Konfliktes mit dem EPA und seiner Lobby nicht in Betracht. Andererseits möchten sie aber ungern für den Giftmüll verantwortlich sein, den das EPA unentwegt auf der Datenautobahn ablagert. Eine öffentliche “Konsultationsübung”[4] versandete, nachdem klar wurde, dass sich nur eine klägliche “wirtschaftliche Mehrheit” für das EPA-treue Sondierungspapier mobilisieren ließ. Auch zwischen den Generaldirektionen und Ministerien in Brüssel und Berlin wird das Thema gemieden. Derweil schaffen die Patentbehörden weiter vollendete Tatsachen, indem sie die bisherige EPA-Praxis festschreiben.

Diese unterscheidet sich nicht im Geringsten von der des US-Patentamts. So erhielt Adobe im August 2001 nach sechs Jahren Prüfung vom EPA das Patent auf Palettenmenüs mit Reitern[5], wie man sie in gewisser Weise bereits im Emacs-Dateipuffermenü kennt. Was das EPA so lange prüfte, bleibt unklar: Sowohl Beschreibung als auch Ansprüche sind identisch zur US-Anmeldung. Mit diesem Patent klagt Adobe in den USA bereits gegen Macromedia.

Vollendete Tatsachen

Ähnliches gilt beim Patent auf die Wiedergabe von Informationen durch binäre Verknüpfungshierarchien, mit dem ein Inkassobüro 50 Firmen abmahnt, die den Web-Standard RDF implementiert oder angewendet haben.

Die Hauptverantwortung für das Gruselkabinett der europäischen Softwarepatente liegt bei den EPÜ-Unterzeichnerstaaten. Deren Regierungen haben 1973 unabhängig von der Europäischen Gemeinschaft das EPA als zwischenstaatliches Verwaltungsorgan geschaffen. Die technischen Beschwerdekammern des EPA sind, anders als der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundespatentgericht (BPatG), nicht für grundlegende Rechtsauslegungsfragen zuständig. Ihre Entscheidungen sind nur für das EPA verbindlich. Gegen die Fehlentwicklungen kann die Bundesregierung beim EPA-Verwaltungsrat opponieren.

Karrieresprungbrett

In Wirklichkeit ist jedoch das Patentreferat im Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine dürftig ausgestattete Durchgangsstation für spätere EPA-Richter. Die BMJ-Patentreferenten opponieren nur, wenn sie strikte Anweisungen von Politikern erhalten. Immerhin brachten sie im November 2000 eine Mehrheit gegen die geplante Streichung des Ausschlusses der “Programme für Datenverarbeitung” zustande, beteuerten aber zugleich, keineswegs die Praxis des EPA kritisieren zu wollen. Bei der anschließenden Konsultationsübung applaudierten die Vertreter der Bundesregierung dem Sondierungspapier. Als das EPA kürzlich den Dammbruch von 1998 in einer Prüfungsrichtlinie festschrieb, hatte die Bundesregierung nichts einzuwenden.

Auch die Patentjuristen im 10. Senat des BGH streben seit 1992 eine Angleichung ihrer Rechtsprechung an die Praxis des EPA an, während die Naturwissenschaftler vom 17. Senat des BPatG dagegenhalten. So erklärte dieser im August 2000 Ansprüche auf Informationsgegenstände für unzulässig. Der BGH hat inzwischen dieses Urteil unter Verweis auf die EPA-Praxis wieder aufgehoben.

Zwei im Auftrag der Bundesregierung erstellte Gutachten[7] stellen eine schädliche volkswirtschaftliche Wirkung der Softwarepatente fest, empfehlen aber dennoch eine Klärung im Sinne des EPA. Kritik am EPA-Kurs wurde bisher nur im Bundestag vernommen.

Falls die Europäische Kommission demnächst doch einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, könnte der schwarze Peter in einer Phase an die nationalen Regierungen zurückgegeben werden, in der drei von ihnen – Deutschland, Frankreich und die Niederlande – im Wahlkampf stehen. Programmierer und Anwender freier und proprietärer Software tun gut daran, sich und ihre politischen Vertreter jetzt zu informieren.(Ausführliche Dokumentationen zu allen erwähnten Vorgängen auf[1].) (uwo)

Infos

[1] [http://www.eurolinux.org/indexde.html]

[2] [http://swpat.ffii.org/stidi/epc52/indexde.html]

[3] [http://swpat.ffii.org/stidi/korcu/indexde.html]

[4] [http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eukonsult00/]

[5] [http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/mupli/ep689133/index.de.html]

[6] [http://swpat.ffii.org/vreji/pikta/mupli/ep797806/index.de.html]

[7] [http://swpat.ffii.org/vreji/minra/siskude.html]

Der Autor

Hartmut Pilch versucht als Vorstand des Fördervereins für Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) Softwarepatente von Europa fernzuhalten.

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