Abzocke im Abo - das miese Geschäft mit freier Software
Erst gestern wieder ein Anruf. Ein Rechtsanwalt ruft mich im Auftrag seines Mandanten an, um Informationen zu einem bundesweit berüchtigten Download-Anbieter einzuholen. Sein Mandant hat bei einer bekannten Suchmaschine nach OpenOffice.org gesucht, versehentlich auf eine Anzeige geklickt und war in Nullkommanichts bei einem "Download-Anbieter", der für ein Entgelt von 96 EUR pro Jahr Software zum Download anbietet, die man andernorts vollkommen kostenlos erhält.
Als freies Projekt stecken wir in einer Zwickmühle: Wir wollen ja gerade, dass unsere Software verbreitet wird, und die LGPL untersagt aus diesem Grund auch nicht deren Verkauf. Eine Klausel, dass dubiose Anbieter dies nicht dürfen, existiert nicht - wie sollte man "dubios" auch definieren? Wir selbst können also wenig tun, zumal der Anbieter sich über dutzende von Firmen im Ausland verteilt, sodass wir ohnehin kaum einen Anspruch durchsetzen könnten.
Zwar warnen wir per Pressemitteilung und Webseite davor, selbst das Fernsehen hat die Thematik schon aufgegriffen - aber wer das mitbekommt, bei dem ist es meistens schon zu spät. Polizei, Staatsanwaltschaft und Verbraucherschutz sind die Hände gebunden, da das Vorgehen der Anbieter per se nicht illegal ist. Die Firmen wissen aber wohl darum, dass ihre Forderungen vor keinem Gericht dieser Welt Bestand haben würden, denn meines Wissens ist es trotz großartiger Ankündigungen zu keiner einzigen Klage gekommen.
Die bekannte Masche. Wer erinnert sich nicht an kostenpflichtige Malvorlagen, mit denen sogar Kinder in die Irre geführt worden sind, seltsame Stammbaum-Seiten mit horrenden Gebühren und angebliche Post von Nachbarn, natürlich gegen entsprechendes Entgelt? Und immer fühlt sich ein Rechtsanwalt berufen, die Forderungen beizutreiben. Juristenschwemme.
Der Rat für die Betroffenen ist klar, sagen auch die Verbraucherschutzzentralen. Widersprechen, anfechten, Füße still halten. Business as usual quasi.
Die Abzocke im Internet wird wohl ewig weitergehen. Was fehlt, sind Möglichkeiten, derart schmutzigen Geschäften einen Riegel vorzuschieben. Und Suchmaschinenbetreiber, die sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden, und für Geld nicht alles verkaufen.

Anonym,
22.01.2010 22:10
Das ist leider komplizierter. Richtigerweise darf vom Verbraucher laut §614 BGB keine Vorkasse verlangt werden. Es gibt nämlich auch den umgekehrten Fall von Abofalle: Der Preis wird zwar deutlich genannt, die angepriesene Leistung muss aber laut der verlinkten AGB nicht erbracht werden und wird dann auch nicht erbracht. Historisches Beispiel für meiner Meinung nach unseriöse AGB:
probenexpress.de .
Nur Meinung,
22.01.2010 15:38
Seriöse Anbieter bieten die volle Leistung immer erst nach Bezahlungseingang, vor ablauf einer Frist hat man sich nicht schuldig gemacht.
Wie schwer kann es denn sein, dies gesetzlich festzulegen??
Wenn man einen solchen Service nutzen kann, ohne Vorkasse geleistet zu haben, dann war dieser geschenkt. Punkt.
Ich kann über diese Unfähigkeit nur den Kopfschütteln, tut mir leid.
Anonym,
01.01.2010 22:20
Gegenbeispiel, das ich im April 2008 auch mit eigenen Augen gesehen habe, siehe:
http://web.archive.org/web/200804...nloads.net/lay/emule_downloaden.html
Anm.: Die fehlenden verlinkten Grafiken liegen inzwischen unter der aktuellen Subdomain "i":
http://i.mega-downloads.net/images/n/
> Rechtlich sind sowohl uns Nutzern ... die Hände gebunden.
Auch Falsch. Der strafrechtliche Betrug besteht darin, dass in der Mahnungs-Email bzgl. der URL der Anmeldeseite gelogen wird.
Beispiel:
Offizielle Anmeldeseite mit unterstrichenem Preis und korrekter Produktbeschreibung lt. AGB in der Überschrift:
http://blog.codebase.ch/wp-content/uploads/2008/11/register-form.png
Inoffizielle Anmeldeseite mit gut verstecktem Preis (Fließtext/schwacher Kontrast) und irreführender Überschrift z.B:
http://forum.computerbild.de/atta...nloads-net-4468d1217257061-mega1.jpg
Zitat der Lüge in der Mahnungs-Email:
"Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf
www.mega-downloads.net am ... bestellt
...
Erklärung:
Auf dieser
Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens..."
Quelle:
http://the-pain.net/2008/09/mega-downloadsnet-betrug-v20.html
Anonym,
01.01.2010 20:12
Was wirklich hilft ist eine generelle Sperrung eines Freeware-Suchbegriffs für AdWords-Werbung. Dies geschah bei Google z.B. ab Mitte 2008 für den Suchbegriff "firefox". Dabei wurde als Kollateralschaden richtigerweise inkauf genommen, dass die wenige seriöse AdWords-Werbung für diesen Suchbegriff auch unmöglich wurde.
Aus meiner Sicht sollten sich der Originalanbieter von OpenOffice (Sun Microsystems) und Google auf das gleiche Vorgehen für den Suchbegriff "openoffice" verständigen, abseits des Online-Meldeformulars für Google-AdWords-Regelverstöße. Bitte außer Google.de, Google.at und Google.ch auch Yahoo und Bing nicht vergessen.
Die Initiative dazu sollte vom Original-Freewareanbieter (hier: Sun) ausgehen ,da Google nach meinem Eindruck die Einnahmen aus der Abofallenwerbung nicht verlieren will, und daher kein großes Interesse ein einer Verbesserung der Situation hat.
Zitat:
"in der EU ist Sun Microsystems, Santa Clara als Inhaberin der Wortmarke „OpenOffice.org“ eingetragen."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/OpenOffice.org
P.S.
Die wenige seriöse AdWords-Werbung für den Suchbegriff "openoffice" verweist meistens auf die Domains amazon.de oder ebay.de. Diese beiden Domains könnte man ev. von einer generellen Sperrung des Suchbegriffs "openoffice" für AdWordswerbung ausnehmen.
Sascha,
09.11.2009 01:04
Rechtlich sind sowohl uns Nutzern ALS AUCH den dubiosen Anbietern die Hände gebunden. Wir können nichts gegen diese Anbieter tun , und die Anbieter können uns nichts.
Das einzige was WIR tun können bevor wir irgendwas eingeben oder unsere Adresse kundtun : AUFMERKSAM LESEN was auf der Webseite steht.
Denn Preise stehen auf Webseiten mit kommeruziellen Absichten IMMER. Dagegen gibt es keine Zweifel.
ich halt,
06.11.2009 19:40
Wobei manche im realen Leben ja noch dreister vorgehen... z.B. scheinbare Katalogangebote wo man plötzlich Kontonr. haben wollte, was mich misstrauisch machte weil der kostenlos sein sollte, ich habe damals gesagt ich habe noch kein Konto und bin abgehauen, kurz darauf wurden mir DvDs zugesandt für die ich knapp 50€ zahlen sollte, die ich angeblich nicht zurückschicken durfte und ich hätte einen Vertrag für 2 Jahre unterschrieben. Nach einem Anruf wurde dann eine Kopie des Vertrages gefaxt, wo man deutlich sah, dass die Unterschrift gefälscht war. Eine Kontonr. haben die sich einfach ausgedacht =D auch lustig, nicht wahr? Nach Androhung einer Anzeige wurde der Vertrag dann schleunigst annulliert, nur die DvDs wollten die dann plötzlich wiederhaben ^^
A. Schürmann,
20.10.2009 09:24
Josef Wensauer,
11.10.2009 01:16
alpos,
19.09.2009 10:26
eine lehre ziehen.recht hin recht her, ich zahle nicht.ein trauerspiel ist hier ,dass man diesen gä...... und anwälten nicht das Handwerk legen kann.bundestag und justiz ans werk.habe meinen schriftverkehr unter aktenzeichen xy abgelegt.
hjd,
12.03.2009 19:07
meinereiner,
03.02.2009 02:06
Dazu würd ich meine 3 Rechner sogar als Zombies spendieren.
nik,
02.02.2009 17:48
wappercam,
01.02.2009 19:27
wappercam(die Muse)
Sepp Mayer,
30.01.2009 19:04