Der Deutsche Bundestag nutzt Outsourcing für die Streckenplanung des neuen Urheberrechts. In der Enquetekommission “Internet und digitale Gesellschaft” sind Abgeordnete und externe Spezialisten zugange. Ein kritischer Blick auf den jüngsten Output zum Urheberrecht.
Die Enquetekommission “Internet und digitale Gesellschaft” [1] besteht aus 17 Bundestagsabgeordnete und 17 Sachverständigen. Die zerbrechen sich die Köpfe, wenn es beispielsweise darum geht, die bestehenden Gesetze zum Urheberrecht an die durch das Internet veränderten Erfordernisse anzupassen. Dort ausgearbeitete Vorschläge behandelt bei vorhandenem Konsens der Deutsche Bundestag als Gesetzesvorlagen. Anfang Juli einigten sich die Mitglieder der Projektgruppe Urheberrecht auf einen Vorschlag für Zielvorgaben für einen künftigen Gesetzesentwurf [2].
Bestandsaufnahme
In der Bestandsaufnahme der Studie, wie die Projektgruppe das Papier nennt, stellen die Mitglieder fest, dass das Internet es dem Werkschaffenden, also allen Urhebern, erleichtert, per Zugriff auf fremde Werke Eigenes zu erschaffen und sozusagen aus dem Vollen zu schöpfen. Die Kommission sieht durch das Baukastensystem Internet einen neuen Typ Mensch geboren, den “Prosumenten”. Es ließe sich einwenden, dass auch früher Schriftsteller andere Bücher gelesen haben, das System ist also alt, weshalb braucht es einen neuen Namen?
Die Welt der Prosumenten
Die Antwort darauf könnte lauten: Das Internet ist eine billige Vertriebsmöglichkeit für nicht körperliche Wirtschaftsgüter. Dazu zählen viele urheberrechtlich geschützte Werkarten wie Musik, Texte, Bilder, Computerprogramme. Weil es nicht nur technisch einfach, sondern auch so günstig ist, sind auch für den privaten Geldbeutel Publikation oder Vertrieb derart geschützter Werke möglich – anders als früher, als nur gewerblich tätige Unternehmer die Kosten tragen konnten. Diese überschaubare Zahl von Firmen, behördlich registriert und genehmigt, ließ sich vom deutschen Staat leicht in gesetzliche Schranken weisen. Überdies kontrollierte die Gruppe sich über das Wettbewerbsrecht selbst.
Jetzt gibt es durch das Internet über Nacht plötzlich nahezu beliebig viele “Prosumer” – und auch für die gelten die bisherigen Regeln. Damit entstehen mehrere Probleme, denn eine große Zahl potenzieller Wähler landet im rechtlichen Graubereich oder mit Gewerbetreibenden in einem Topf.
Wertschöpfung
Es geht aber auch um die Wertschöpfung, die dahintersteckt, beziehungsweise den Wertverlust. Die Kommission findet es interessant, dass etwa die Wikipedia erhebliche Energien freisetzt, obwohl es keine finanzielle Entlohnung gibt. Mit anderen Worten: Wo kämen wir hin, wenn die Bürger plötzlich kostenlos arbeiten und keiner daran mitverdient?
Weil das wohl nicht sein darf, dient der Begriff des “gewerblichen Umfelds” als Gegenentwurf. Zwar räumt die Studie ein, dass es auch früher individuelle Kreativleistungen im privaten Umfeld gegeben hat, und meint kostenlose und nicht besteuerbare. Die im Internet üblichen Vorgänge im gewerblichen Umfeld wie etwa auf Youtube hätten aber eine andere Qualität und seien rechtswidrig.
Beim selbst gewählten Beispiel Youtube, wo sich kostenfrei Videos abspielen lassen, die andere kostenfrei eingestellt haben, scheint das “gewerbliche Umfeld” schwer zu begründen. Die Werte der einzelnen Mini-Urheber abzuschöpfen ist organisatorisch nicht möglich, eine Wertbestimmung der individuellen Beiträge ausgeschlossen. Zudem, so die Kommission, seien bestehende Urheberrechtsbestimmungen für den Durchschnittsbürger viel zu kompliziert. Die Lösung lautet: Internetsteuer. Einen solchen Plan gab es bereits einmal, er hieß Kulturflatrate und war nicht mehrheitsfähig.
Die Kommission räumt ein, dass im Web kreative Leistung nicht reicht, um einen Markterfolg zu realisieren. Nutzer sind es gewohnt, für den Netzzugang, nicht aber für Inhalte zu bezahlen. Dennoch sei das Internet der Wertschöpfung gewidmet und funktioniere durch taugliche Bezahlmodelle auch entsprechend. Dass bestehende Gesetze dort akzeptiert und freiwillig eingehalten werden, schließt die Studie aus. Es brauche daher neue.
Wissenschaftsschranke
Bei der Neubestimmung der Nutzung fremder Werke für wissenschaftliche Zwecke setzt die Kommission bei den Werken der Urheber selbst an. Die Marktmacht der Wissenschaftsverlage zwinge diese, auch die Zweitverwertungsrechte an die Verlage zu übertragen, weil die wissenschaftliche Reputation der Autoren von der Veröffentlichung in Fachpublikationen abhängig sei.
Wissenschaftler könnten deshalb ihre Artikel nicht auf den Institutshomepages veröffentlichen und Universitäten müssten die Zeitschriften gezwungenermaßen kaufen. Würde dagegen den wissenschaftlichen Autoren ein vertraglich unabdingbares Zweitverwertungsrecht gewährt, wären die Aufsätze für Institute kostenfrei zugänglich.
Privatkopie
Die Privatkopie ist, so denkt auch die Kommission, kein gesetzlich verankertes, einklagbares Recht, sondern nur geduldet. Diese gesetzliche Ausnahme gründet sich auf dem Ausgleich zwischen Urhebern und Bürgern, als einst Kassettenrekorder auf den Markt kamen und mit ihnen der Mitschnitt von Radiosendungen. Das Gegenstück zur geduldeten Privatkopie war die Leerkassettenabgabe, also Gebühren auf Leermedien und auf die Aufnahmegeräte selbst.
Dieses Prinzip bewährte sich für Videokassetten, Drucker, CD-Rohlinge und -Brenner. Wie lassen sich nun im Internet Gebühren für die Urheber generieren? Und wie wird man der ausufernden Kopien Herr? Analoge Kassetten ließen sich nur begrenzt oft kopieren und die Weitergabe blieb durch das soziale Umfeld umrissen. Dagegen sind digitale Kopien online auf einen Schlag für eine Vielzahl von Nutzern erreichbar.
Abhilfe hat der Gesetzgeber zuletzt auf verschiedene Weisen gesucht: Die Erlaubnis zur Privatkopie beschränkt sich auf “nicht eindeutig rechtswidrig hergestellte Vorlagen”. Damit einher geht das Verbot des Umgehens “technischer Schutzmaßnahmen”, sprich des Knackens des Kopierschutzes.
Inzwischen kommen, so die Kommission, auch Hoster ins Spiel, auf deren Onlinespeichern Nutzer Daten ablegen, um ihre Kontakte nicht mehr selbst mit Kopien zu versorgen, sondern mit einem Link auf die Daten. Darin sieht die Kommission einen Angriffspunkt: Weshalb sollten bei Sharehostern die bekannten Gebühren der Privatkopie-Regelungen nicht greifen? Die Anpassung der urheberrechtlichen Prinzipien an veränderte technische Gegebenheiten demaskiert sich damit als einfaches Ausdehnen der Leermedienabgabe auf Hoster und Provider.
Urheberprinzip
Intensiv gestaltet sich die Diskussion um das Prinzip des Urheberrechts an sich: Das bestehende Urheberrecht, so die Kritiker, bevorzuge die Medienindustrie einseitig. Die könne nach bestehendem Gesetz einerseits den Künstlern die Bedingungen diktieren, andererseits die Konditionen für Konsumenten festlegen. Vorschläge, wie das zu ändern wäre, führen im Wesentlichen zur Frage, ob nicht jede Information Allgemeingut sei – oder zumindest so zu behandeln. Demzufolge hätte der Staat dafür zu sorgen, dass alle Informationen kostenlos abrufbar sind.
Die Kommission erklärt den Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gütern und führt einleuchtende Beispiele an: Den Leuchtturm und die saubere Atemluft gelten als Paradebeispiele für öffentliche Güter – die daher auch gegebenenfalls öffentlich bereitgestellt oder durch regelnde Normen gerecht verteilt werden müssten.
Der Bericht spricht von Trittbrettfahrern, die sich kostenlos bedienen, zeigt, wie man mit einem digitalen, verschlüsselten Funkfeuer auch den Leuchtturm kommerzialisieren (und Nichtzahler auflaufen lassen) kann, und beschreibt die allgemeine Wertschätzung für öffentliche Güter am Beispiel der Atemluft-Verschmutzung.
Dann kommt sie zu der eigentlich entscheidenden Frage nach dem Bedarf: Soll jede Information frei und – gemeinschaftsfinanziert – für alle zugänglich gemacht werden, auch Schlager oder Pornofilme? Die Antwort lautet nein. Kommerzialisierung durch die Privatwirtschaft, gesteuert durch Gesetze, so heißt die probate Lösung.
Zentralverwaltung
Auch diese Studie leidet an einem bekannten Fehler staatlicher Verwaltung – einer gewissen Überheblichkeit gegenüber dem Bürger. Das wird schon an der Behauptung deutlich, die Nutzer seien damit überfordert, sich über bestehende Rechte an verfügbarem Content zu informieren. Früher war es nur den großen Musikverlagen möglich, erfolgreich Alben zu vermarkten und mit den Urheberrechten umzugehen. Heute können auch Privatleute Musik machen. Aber dafür, so die Studie eingrenzend, sei erhebliches Know-how nötig, um sie erfolgreich zu vermarkten.
Welches Know-how gemeint ist, erfährt der Leser allerdings nicht und auch nicht, was sich die Enquetekommission unter einer erfolgreichen Vermarktung vorstellt. Einen Platz in den Charts? Jedenfalls gilt: Auch wenn heute der Privatmann das gleiche Produkt herstellen kann, wie früher nur eine ganze Tonträger-Industrie gemeinsam, trauen ihm die Politiker doch nicht zu, sich über bestehende Rechte zu informieren oder seine eigenen richtig durchzusetzen.
Unwissenheit und Strafe
Das ist erstaunlich, weil überall sonst gilt, dass jedermann die Gesetze zu kennen und auch danach zu handeln hat. Wer im Schilderwald auf Deutschlands Straßen falsch parkt, zahlt Strafe. Wer seine Steuern nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlt, weiß auch, was auf ihn zukommt. Die Steuergesetzgebung ist also nicht zu kompliziert für den Durchschnittsdeutschen.
In diesem Fall aber meint die Kommission, dass es unmöglich wäre, sich mit einer Vielzahl von Rechte-Inhabern abplagen zu müssen, und schlägt vor, was sich schon bei GEMA & Co. [3] bewährt hat: eine zentrale Rechtsmeldestelle, ein amtliches Register. Dass die Urheberrechte bisher kraft Gesetzes auch ohne amtliche Eintragung entstehen, ist ein Makel, den eine Anmeldepflicht für das Urheberrecht entfernen soll. Damit dürfte auch noch eine zusätzliche Stempelgebühr die Staatskasse füllen.
Neben einer Umlage für die legalen Werknutzungen wie Kopien und Bearbeitungen nennt die Studie auch für illegal kopierten Content eine Umlage als Lösung. Zwei Namen kursieren dafür, “Kulturflatrate” und “Kulturwertmark”, aber prinzipiell ist immer eine Sache gemeint: Die Gemeinschaft bezahlt für alles. Gerecht scheint das, weil Einzelfallabrechnungen wirtschaftlich nicht möglich sind. Aber ungerecht ist es, weil alle Nutzer über einen Kamm geschert werden. Letzteres ist ein Mechanismus, den der Bürger von der Kfz-Steuer kennt. Die fragt auch nicht, wie viele Kilometer jemand fährt.
Fazit
Die Möglichkeit, Werke zu schaffen auch mit Benutzung fremder Werke, bestand uneingeschränkt auch schon früher. Jetzt geht es nur noch darum, dass die ins Unüberschaubare gewachsene Menge an neuen Mini-Urhebern in Verbindung mit der technisch bedingten Anonymität und fehlenden Lokalisierbarkeit eine staatliche Kontrolle und Wertabschöpfung nahezu ausschließen.
Die bisherigen Urheberrechtsschranken hatten zu sehr auf kommerzielle Unternehmer einerseits und die ausnahmsweise freie Werknutzung “im kleinen Kreis” gesetzt – kleiner Kreis wegen des Qualitätsverlusts analoger Kopien und der früher zahlenmäßig begrenzten sozialen Kontakte der Nutzer. Das Urheberrecht funktioniert noch, seine Einhaltung lässt sich aber nicht mehr mit vertretbarem Aufwand kontrollieren. Zudem hat der Staat nichts davon, wenn alle Beteiligten plötzlich alles umsonst machen, die Wikipedia trägt nun einmal nicht messbar zum Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland bei.
Der Gesetzgeber kapituliert, weil er technisch und personell nicht mehr in der Lage ist, die Einhaltung bestehender und bewährter Gesetze einzuhalten. Die bestehenden Probleme sind nicht lösbar und werden daher umgangen.
Die Handlungsempfehlungen der Kommission dürften in Gesetze münden, die die große Masse entkriminalisieren, den dadurch entstehenden Vermögensverlust auf der Seite der Opfer jedoch in irgendeiner Form ausgleichen. Das dürfte umlagebasiert geschehen. Zweckmäßigerweise durch eine Ausweitung der Leerkassettenabgabe aufs Trägermedium Internet – also anschlussbasiert – egal ob pauschal oder volumenabhängig. Die Bürger haben sich ans kostenlose Überall-Internet gewöhnt und müssen nun dafür zahlen. Das ist nur gerecht.
Ob die so eingenommenen Gelder dann doch wieder nur in die Taschen der üblichen Verdächtigen fließen, die jetzt schon davon profitieren, oder auch bei den neuen Mini-Urhebern landen, wird zeigen, ob es den Abgeordneten ernst ist mit der neuen urheberrechtlichen Gerechtigkeit im Internet.
Infos
- Website der Enquetekommission: http://www.bundestag.de/internetenquete/
- Volltext der Sitzungsdokumente:http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Sitzungen/20110704/11-06-27_Enquete-Kommission_PG_Urheberrecht_Gesamttext.pdf
- Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte: https://www.gema.de






