Der Hightech-Verband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich auf neue Tarife für Kopierabgaben für Vervielfältigungsgeräte geeinigt. Waren die Gebühren bislang nur für Kopierer, Scanner und Faxgeräte fällig, müssen künftig auch für (Multifunktions-)Drucker Urheberrechtsgebühren gezahlt werden.
Das Argument der Verwertungsgesellschaften: Auch Drucker werden zum Scannen, Kopieren oder als Faxgerät eingesetzt. Deshalb sollen die Hersteller ab sofort auch hierfür Gebühren entrichten. Für Tintenstrahldrucker und -faxgeräte werden pauschal 5 Euro berechnet, für Laser-Drucker und Scanner werden 12,50 Euro fällig. Bei den so genannten Laser-Multifunktionsgeräten berechnet sich die Höhe der Abgabe nach der Drucker- oder Kopiererleistung: 25,00 Euro kosten Geräte, die bis zu 14 Seite pro Minute liefern, eine Leistung bis 39 Seiten schlägt mit 50 Euro zu Buche und ein Geräte, das mehr als 40 Seiten ausspuckt kostet 87,50 Euro. Hinter den Urheberrechtsabgaben stehen auf der einen Seite die so genannten Verwertungsgesellschaften wie die VGWort, die sich um die Wiederverwertungsrechte am geschriebenen Text kümmert oder analog die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA, die im Namen von Autoren und Komponisten bei verschiedensten Anlässen Gebühren kassieren.
Laut dem Verband Bitkom werden mit der neuen Vereinbarung die Gebühren auf Scanner, Faxgeräte und Kopierer teilweise etwas günstiger als bisher. Tatsächlich beruhten die bisher fälligen Abgaben für Kopierer auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 1985, mit einer Gebührenordnung gültig seit 1987 und reichte je nach Seitenausstoß von 38,35 Euro bis hinauf zu 613,56 Euro (Gebühr für einen Farbkopierer mit mehr als 70 Seiten / Minute). Allerdings kosteten die Kopierer zu der Zeit fünfstellige DM-Beträge, und die Einsatzgebiete waren zwangsläufig überschaubarer. Für das erste Halbjahr 2009 rechnet der Verband mit entsprechenden Preiserhöhungen für Drucker. Die Bitkom zeigt sich deshalb mit dem Ergebnis nicht zufrieden und bezeichnet das Ergebnis als „Kompromiss mit Bauchschmerzen“, wie Bitkom-Präsidiumsmitglied Uli Holdenried sagt: „Wir hätten uns auch im Interesse der Verbraucher sehr viel niedrigere Tarife gewünscht.“
Mit dem Ansinnen, auch auf PCs pauschale Kopierabgaben zu erheben, scheiterten die Verbände. Eine Musterklage der VGWort gegen den Hardware-Hersteller Fujitsu-Siemens beschied der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Oktober 20008 abschlägig.



