Die Electronic Frontier Foundation (EFF) wandte sich bereits vor längerer Zeit an das U.S. Copyright Office, um die zu strickte Regelung des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu lockern. Wie die Foundation nun in einer Pressemeldung bekannt gab, hat das Office in mehreren Bereichen Ausnahmen von der strikten DMCA-Regelung erlaubt. In Zukunft legal sind somit folgende Tätigkeiten:

  • Jailbreaking eines Mobilelefons, um darauf eine Anwendung zu installieren, die der Hersteller auf dem Telefon nicht haben möchte. Damit sind unter anderem sämtliche I-Phone-Besitzer, die ihr Gerät vom "Apple-Schutz" befreit haben, vor Strafverfolgung sicher, ebenso Shop-Betreiber, die eine Alternative zum App Store von Apple anbieten möchten. Das Copyright Office hat eine entsprechende Klage von Apple zurückgewiesen: "Wenn jemand ein Smartphone knackt (jailbreaks), um das Betriebssystem mit einer vom Hersteller nicht akzeptierten Anwendung interoperabel zu machen, sind die zu diesem Zweck vorgenommenen Modifikationen als 'fair uses' einzustufen."
  • Unlocking eines gebrauchten Mobiltelefons, um damit über einen anderen Provider zu telefonieren. Das Copyright-Office hat hier zugegeben, dass der SIM-Lock Schutz nicht dazu da ist, um Inhalte zu schützen, sondern den Kunden an den Netzbetreiber zu binden. Somit fällt der SIM-Lock-Schutz nicht unter den DMCA.
  • Rippen von kommerziellen Film-DVDs, sofern kurze Teile der DVD dazu benutzt werden möchten, um einen nicht-kommerziellen Clip zu produzieren.

Neben diesen Haupt-Erfolgen hat sich die EFF auch noch in anderen Bereichen durchgesetzt. So ist es zum Beispiel Blinden und Sehbehinderten erlaubt, den Kopierschutz von E-Books zu brechen, um sich die E-Books vorlesen zu lassen oder durch andere Hilfsmittel lesen zu können. Videospiele dürfen analysiert werden, um Sicherheitslücken zu finden und zu verbessern. Computer, deren Bootvorgang mit einem Dongle geschützt ist, dürfen diesen Schutz umgehen, sofern der Dongle nicht mehr funktioniert und kein Ersatz-Gerät erhältlich ist.

Die komplette Liste findet sich in diesem PDF-Dokument.