Datenschutz: Nächste Verfassungsbeschwerde rollt an
19.03.2010
Um sich gegen die obligatorische Elena-Datenübermittlung seitens des Arbeitgeber an Behörden zu wehren, bleiben nur wenige Tage Zeit: Aus verfahrenstechnischen Gründen müssen bis zum 25. März die Vollmachten im Briefkasten sein.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt hat, planen der seinerzeit die Beschwerdeführer vertretende Anwalt, ein zusätzlicher Anwalt für IT-Recht und mehrere datenschutztechnische Vereine eine weitere Verfassungsbeschwerde. Diesmal geht es um Elena, den elektronischen Entgeltnachweis. Seit dem 1. Januar 2010 sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Personendaten, Fehlzeiten und Lohn elektronisch an den Staat zu übermitteln. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber aber auch weitere Angaben hinterlegen, etwa seine Einschätzung des Mitarbeiters, Betriebsratszugehörigkeit oder den Kündigungsgrund. Die Daten hebt eine zentrale Datenspeicherbehörde bis zu fünf Jahre auf. Wer dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen möchte, wirft die entsprechende Vollmacht bis zum 25. März in den Briefkasten.
Hinter dem Zeitdruck steht der formale Rahmen des Verfahrens: "Da sich die Verfassungsbeschwerde direkt gegen ein Gesetz richtet, muss sie spätestens 12 Monate nach dessen Inkrafttreten eingereicht werden", erläutert der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik gegenüber Linux-Magazin Online. Das Elena-Gesetz zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (PDF, 100 KByte) vom 28. März 2009 erschien am 1. April 2009 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 17, und ist mithin seitdem in Kraft. Der zweite die Beschwerdeführer vertretende Anwalt, Dominik Boecker aus Köln, ist Fachanwalt für IT-Recht und nach Auskunft des Steuerrechtlers Starostik diesmal hinzugezogen worden, damit die Arbeit schnell genug erledigt werden kann. Diese zweite große Verfassungsbeschwerde gegen legale Datenschutzvernachlässigung rollt erst jetzt an, weil die Initiatoren sie vom Ausgang der ersten abhängig machten. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 - alias Vorratsdatenspeicherung - am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärt.
Wer gegen das Elena-Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen möchte, registriert sich auf dieser Webseite des Foebud-Vereins. Anschließend erhält er nach Foebud-Angaben einen Link per E-Mail, wo er das Formular zur Vollmachtsübertragung herunterladen kann. Mit der unterzeichneten Formular überträgt der Beschwerdeführer den genannten Rechtsanwälten die Vollmacht, ihn als Beschwerdeführer zu vertreten. Sie muss spätestens am 25. März an den Foebud abgeschickt werden, damit die Kläger rechtzeitig erfasst und die Verfassungsbeschwerde rechtskonform eingelegt werden kann. Die Teilnehmerstatistik auf der Foebud-Seite zeigt derzeit rund 17.000 bestätigte Beschwerdeführer und weitere knappe 3.000 unbestätigte.
Weitere Informationen zu Elena gibt es auf der offiziellen Seite des Deutsche Rentenversicherung Bundes (pro) sowie auf der Elena-Seite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (kontra). Wer sich für die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung interessiert, findet zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Starostik zusammengetragene Dokumente.
(Anika Kehrer)
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Martin,
19.03.2010 17:47
Nicht nur wegen dem ungeheuren Aufwand der 40 Seiten pro Mitarbeiter, sondern auch weil diese sich an die Überwachung der STASI DDR-Zeiten erinnert fühlen...
Ein Beispiel ist die Zahnärztin Dr. Kristiane Zickenheiner, die keine Daten ihrer Beschäftigten an ELENA übermittelt, obwohl sich mit einer Geldstrafe rechnen muß..