Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zum Thema Fake-News. Plattformbetreiber sollen nicht über wahr und falsch entscheiden.
Zum Thema Fake News schreibt Dr. Rohleder: “Auch mit Blick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf verstehen wir die Sorge der Politik, dass falsche Meldungen die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen. Es darf aber nicht Aufgabe der Plattformbetreiber werden, über richtig oder falsch, wahr oder unwahr zu entscheiden. Mit der jetzt geforderten „Rechtsschutzstelle“ würde ein Zensurmonster geschaffen. Hassbotschaften wie Aufrufe zu Gewaltverbrechen oder persönliche Beleidigungen und Diffamierungen sind heute bereits verboten und es wird gegen sie auf Basis des geltenden Rechts vorgegangen: Sie werden gelöscht und ihre Urheber können strafrechtlich belangt werden. Falschmeldungen sind von Hassbotschaften streng zu unterscheiden. Seit jeher hat jeder Nutzer einer Plattform die Möglichkeit, dort seine eigene Sicht der Dinge darzulegen und so eine aus seiner Sicht falsche Nachricht zu widerlegen.
Zudem können Falschmeldungen bei einigen der großen Plattformen gemeldet werden und es soll künftig Kennzeichnungen geben. Letztlich ist es aber jedem Nutzer selbst überlassen, Meldungen auf Basis der verfügbaren Informationen hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts einzuschätzen und zu bewerten. Hier sollte auch die Politik ansetzen und dafür sorgen, dass die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Quellen besser vermittelt wird. Dazu werden die Plattform-Betreiber ihren Beitrag leisten, aber gefragt sind hier vor allem die Schulen, Volkshochschulen oder Institutionen wie die Bundeszentrale für politische Bildung. Nur so bringen wir diese Kompetenzen in die Fläche.
Die geplante Rechtsschutzstelle wäre im Übrigen auch bei bestem Bemühen zum Scheitern verurteilt. Selbst Gerichte scheitern regelmäßig an der Aufgabe, zuverlässig und nachvollziehbar über den Wahrheitsgehalt von Aussagen zu entscheiden. Wie soll dies einer von Unternehmen betriebenen Rechtsschutzstelle gelingen, die weder über die forensischen Mittel der Sicherheitsbehörden noch über die notwendigen Auskunftsrechte und sonstigen Möglichkeiten von Behörden verfügt?“





Ob Paragraf 106 StGB der DDR (“staatsfeindliche Hetze”) oder das Pendant der “Beafsteaks” (“außen braun – innen rot”) – Sozialisten ist Freiheit suspekt, ja regelrecht zuwider.Wo früher noch die Kollegen vom CCC öffentlich Sturm gelaufen wären, wird heute längst geklatscht. Die ewigen Lebenslügen der Deutschen platzen mit der Wärme der heraufziehenden Sonne der Transparenz der Informationsgesellschaft – wie Pestbeulen in der Sonne – und verspritzen ihren infektiösen Inhalt auf die Reste der FDGO, aus der das F über Jahrzehnte wieder sukzessive entfernt wurde.Es lebe der große Bruder und sein Wahrheitsministerium (oder in oppermannschem Neusprech: Behörde”für staatliche Qualitätskontrolle der Nachrichterstattung”…