Das Blacklisting auffälliger Hosts gilt als probates Mittel im Kampf gegen Spamversender. Doch nicht jeder, der auf einer Blackliste landet, hat sich vorher als Spammer unmöglich gemacht. Zunehmend geraten die Bösewichte-Katalogisierer selbst in die Kritik.
Das System der Schwarzen Listen funktioniert genau umgekehrt wie die Gästeliste in der Disco: Findet der Türsteher des Lokals den Namen des Einlass Suchenden auf der Gästeliste, darf der passieren. Gelangt aber jemand auf eine Schwarze Liste, dann wird er abgewiesen, sei es eine Fluggesellschaft, deren Maschinen Europa nicht mehr anfliegen dürfen, oder sei es ein Host, der als Spammer aufgefallen ist und von dem darum prophylaktisch kaum jemand E-Mails empfangen will.
Das Schwarze-Liste-System leuchtet schnell ein und wird in der Praxis oft und gern eingesetzt. Seine Wirksamkeit und Akzeptanz steigen und fallen allerdings mit der Art und Anwendung der Kriterien, wie jemand auf eine Schwarze Liste gelangt. Während eine auf Flugsicherheit spezialisierte Organisation anhand von wohldefinierten Standards und offen publizierten Regeln über die Landerechte eines Carriers entscheidet, herrscht andernorts bei den Betroffenen der Eindruck der großer Willkür vor – ähnlich wie an der Discotür, wo der Clubbesitzer die Gästliste nach Gutsherrenart verwaltet.
Bei Antispam-Blacklisten stellt sich heraus, dass viele Anbieter auf dem Transparenzniveau der Discotür agieren. Noch am sympathischsten arbeiten die, die im Internet E-Mail-Adressen streuen, um gezielt Spammails auf sich zu ziehen. Kommt eine Mail auf so einer Adresse an, ist sie Spam und die IP des absendenden Hosts landet auf der Schwarzen Liste. Der Kasten “Do it yourself” erklärt, wie ein Admin selbst so einen Spamdetektor aufsetzen kann.
Viele große Provider und Antispam-Filter, zum Beispiel Ironport [1], setzen ähnliche Verfahren (auch) ein und genießen dabei den Vorteil der Größe, mit ihr verstärkt sich der Nutzeffekt: Jede Mail, die das Ziel nicht erreicht, spart Rechenleistung.
Das Risiko bei solchen Listen sind Autoresponder: Sendet ein Angreifer in großem Umfang E-Mails an ein Postfach, das eine Vacation-Nachricht reflektiert, und verwendet er eine gefälschte Absenderadresse, dann landet die automatische Antwort im “Blockade-Postfach”. Daraufhin landet ein legitimer Absender auf der Backlist. Davor kann nur eine Whitelist oder das gelegentliche Überwachen durch einen Menschen schützen.
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Do it yourself |
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Mailserver-Betreiber, die selbst eine Blackliste verwalten möchten, werden zum Beispiel bei Open BSDs Spamd [7] fündig. Der Daemon kann auf bestimmten Mailkonten einlaufende E-Mails direkt auf seine Schwarze Liste setzen. Dazu konfiguriert sich der Admin lediglich ein paar E-Mail-Adressen, die er sonst nicht verwenden will, und publiziert sie eifrig auf Internetseiten, sodass die Harvester der Spammer sie finden. Jetzt muss nur noch der Spamd über den Befehl
spamdb -T -a 'spamtrap@
erfahren, dass das die Adressen sind. Ab sofort landen alle IPs, die versuchen dorthin eine Mail zu senden, auf der Liste. Das Verfahren ist nachvollziehbar und für jeden, der Drittanbietern misstraut, leicht zu implementieren. |
Sippenhaft nach Herkunftsland
Wer durch einen solchen Autoresponder auf eine Blackliste gekommen ist, darf sich als Teil der Völkergemeinschaft fühlen: Eine Menge Blacklists sperren gleiche ganze Länder aus [2][3][4]. Forschungskooperationen mit Hochschulen in Fernost oder Geschäftskontakte nach Südamerika müssen die Betroffenen dann über Facebook abwickeln.
Das häufig gehörte Argument: In diesen Ländern stünden die meisten Spamrechner. Doch das stimmt gar nicht: Die meisten Spammails stammen aus der westlichen Welt, die USA und europäische Staaten spielen ganz weit vorne mit [5][6]. Doch keiner käme auf die Idee, das eigene Land zu blocken.
Zweifelhafte Datenqualität
Auch die Statistik meint es mit den Schwarzen Listen nicht besonders gut: Auf der MIT Spam Conference [8] stellten Mitarbeiter des Instituts für Internetsicherheit der FH Gelsenkirchen die Ergebnisse ihrer aktualisierte Untersuchung zu Blacklists vor [9]. Dabei stellte sich heraus, dass sich die Blacklists untereinander weniger stark überlappen als vermutet, beispielsweise 80 Prozent zwischen Nix-Spam-List und Spamhaus.
Die Wissenschaftler glichen die Blacklisten zudem die mit einer expliziten Whiteliste ab. Eigentlich dürfte keine Blackliste solche IPs enthalten. Tatsächlich schlugen manche Blacklisten bei bis zu 5 Prozent aller legitimen IPs (falschen) Alarm. Da sind einem die Antispam-Dienstleister fast lieber, die schon auf der eigenen Webseite warnen, ihre Verfahren seien experimentell und aggressiv und mithin im Alltag ungeeignet [10].
Wie komme ich dort wieder runter?
Das Business der Spamversender ist trotz der großen Streuverluste und der Strafverfolgung lukrativ. Nicht wenige Beobachter meinen, dass die Strukturen denen der organisierten Kriminalität ähnlich seinen. Die Betreiber der Schwarzen Listen sind die natürlichen Gegner der Spammer und befürchten persönliche Repressalien der Kriminellen. Wohl darum nennt kaum eine Blackliste ihren Betreiber genau, Spamhaus [11] zum Beispiel ist auf seine Anonymität stolz.
Das Nachsehen haben legale Mailserver-Betreiber, die versehentlich auf eine Schwarze Liste gelangt sind. Er tuen sich schwer, einen Kontakt zum Betreiber herzustellen, ganz zu schweigen ihn wegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor Gericht zu bekommen. Das Zivilrecht kennt kein Verfahren gegen Unbekannt.
Wie an der Discotür sieht sich der Abgewiesene auf die Gnade des Betreibers angewiesen. Freundliches Nachfragen und viel Geduld sind nötig, aber nicht immer erfolgversprechend. In der Regel existiert ein Webformular, in das der Geschmähte die eigene IP-Adresse eintragen muss, so zum Beispiel bei Spamhaus und Spamcop [12]. In simplen Fällen fällt die Sperre dann 45 Minuten später.
Einspruchsmöglichkeiten sehen die Regeln meist nur wenige vor. Spamcop sagt dazu auf der Webseite: Nach 24 Stunden ohne Spamreport fiele die falsch gelistete IP sowieso von der Liste – für Spamcop lohne es nicht, vor Ablauf dieser Zeit tätig zu werden. Klar macht Spamcop auch, dass die Firma bereit ist, den Schaden durch Aussitzen notfalls zu vergrößern: “Wenn Sie mit rechtlichen Schritten drohen, müssen wir Ihre E-Mail an unsere Rechtsabteilung geben. Das wird dann jede Aktion verzögern, die wir vielleicht sonst unternommen hätten.”
Ein extrem beratungsresistenter Fall ist APEWS [13], eine weitere Blacklist. Hier sehen die FAQ auf der Webseite gar keine Verfahren vor, die zum Austragen einer IP führen könnten. Auch gibt es keine sonstige Kontaktmöglichkeit zu den Betreibern. Da es offenbar genügend Blacklisting-Opfer gibt, bildet sich auch gleich ein passendes Geschäft dazu: UCE Protect beziehungsweise Whitelist.org [14] setzt einzelne IPs oder ganze Adressbereiche (die so genannten Level 1 bis 3) erstmal auf seine Blackliste. Nach Zahlung eines Betrages schaltet der “Dienstleister” die IPs auf seine Whitelist (Abbildung 1).
Dynamisch
Wenn DSL-Kunde sich bei seinem Provider einwählt, bekommt er seine IPs dynamisch zugewiesen. Einen Tag später kriegt sie ein anderer Kunde – oft genug einer mit einem ungepflegten Windows-PC, auf dem sich eine stattliche Malwaresammlung ansammelt. Wegen solcher Spamschleudern kann man verstehen, dass Blacklisten und Mailserver dynamische IPs im Grundsatz blocken.
Sie verfolgen dabei unterschiedliche Ansätze, um die dynamischen IPs zu ermitteln: Einigen testen per einfachem DNS-Reverse-Lookup, ob im Rechnernamen etwa »DSL«, »dynamic« oder »pool« auftaucht – was die Betreiber dabei vorverurteilter Hosts mit statischer IP, die vielleicht »dynamic.cloud.tld« heißen, nicht freut. Andere Betreiber sind umsichtiger und lassen sich von den großen Providern die Adressblöcke ihrer dynamischen IP-Pools geben. So ist der Ausschluss wenigstens sinnvoll begründet.
Eine feste IP soll helfen
Das Problem der Blockade dynamischer IPs lässt sich umgehen, zumindest für Unternehmen. Denn die finden bei allen größeren Providern in der Aufpreisliste die Option “Feste IP”. Auf einer solchen wird ein Kunde erwarten, einen Mailserver störungsfrei betreiben zu können, und wird das vielleicht sogar zur Vertragsbedingung mit seinem Anbieter machen. Die meisten Provider trennen diese statisch vergebenen IPs von ihrem dynamischen Adressbereich, was Blacklistern die Unterscheidung erleichtern sollte.
Manchmal erweist es sich trotzdem für DSL-Kunden mit statischer IP als unerwartet schwierig, einen Mailserverbetreiber vom Gegenteil zu überzeugen, der die eigene IP fälschlich als “dynamisch” einstuft. Vor einigen Monaten traf es ironischerweise ausgerechnet einen Antispam-Experten, der auch seine Dissertation über Maßnahmen gegen illegale Werbemails geschrieben hat:
Auch auf der MIT Spam Conference [8] berichtete der Hamburger Professor und regelmäßige Magazin-Autor Tobias Eggendorfer davon, dass Dataport, der IT-Dienstleister der Stadt Hamburg, seinen Mailserver, der eine statische IP besitzt, blockt. Dadurch kann er mit keiner Einrichtung seiner Heimatstadt kommunizieren. Eggendorfer fand heraus, dass die IP seines Hosts auf keiner Blacklist auftaucht. Das legt nahe, dass Dataport keine IP-Listen von Drittanbietern benutzt, sondern selbst welche führt. Das sollte ein Entfernen ja besonders einfach sein, vermutet er anfangs.
In seinem Vortrag belegte er aber, dass für ihn über mehrere Monate und Eskalationsstufen hinweg keine Besserung zu erzielbar war – was wohl kein Einzelfall ist [15]. Mittlerweile beschäftigt der Streit die Anwälte (siehe Kasten “Kein Kommentar”). Immerhin: Da Eggendorfer eine Meldeadresse des Anbieters besitzt, weiß er, gegen wen er juristisch vorgehen muss – gegen Spamhaus oder APEWS wäre sein Ansinnen versandet.
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Kein Kommentar |
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Das Linux-Magazin bat den im Artikel als Blacklisting-Opfer und Kontrahent im juristischen Streit genannten Prof. Dr. Eggendorfer um eine Stellungnahme. Obgleich er als langjähriger Autor mit der Redaktion ein gutes Verhältnis pflegt, verweigerte er nähere Auskünfte, weil das Verfahren zwischen ihm und der Firma Dataport noch nicht abgeschlossen sei. |
Verworrene Rechtspraxis für beide Seiten
Wie das zuständige Gericht in Hamburg am Ende entscheidet, ist weitgehend offen, weil die Materie ziemlich vertrackt ist: So sind Mittel als legitim einzuschätzen, die eigene Infrastruktur gegen Spam zu schützen. Im vorliegenden Fall bedeutet das eingesetzte Antispam-Blacklisting auf der anderen Seite, dass ein Hamburger Bürger mit eigenem Mailserver nicht mit seiner Stadtverwaltung per Mail kommunizieren darf – im speziellen Fall Eggendorfer sogar ein Beamter nicht mit seinem Dienstherren.
Das Amtsgericht Lüneburg hatte 2007 den Fall eines Multilevel-Marketing-Anbieters zu verhandeln, den sein Provider über Blacklists ausfilterte. Obwohl solche Werbefirmen in Sachen unverlangter E-Mail nicht per se unverdächtig sind, gab das Gericht dem Kläger Recht. Es hielt das Blacklisting für wettbewerbswidrig und untersagte die Sperre [16].
In der Literatur oft diskutiert ist zudem die Frage, ob Blacklisten generell dem Unterdrücken von Nachrichten entspricht, was nach §206 StGB eine Verletzung des deutschen Fernmeldegeheimnisses bedeutete und damit strafbar wäre. Die Gegenposition lautet: Der Mailserver, der die Blacklist nutze, unterdrücke die Mail gar nicht, sondern lehne nur die Zustellung ab.
Die Gegner dieser Auffassung bemühen den Versand eines Briefes als Vergleich und sagen, dass der Absender durch das “Einwerfen” der Mail in seinen Mailserver bereits soweit geht wie ein Briefversender, der das Kuvert in den Postkasten wirft. Die Sendung gelte als aufgegeben. Wenn nun ein Mailserver die Annahme der Nachricht verweigere, sei das so, als ob der ausliefernde Postbote keine Lust habe, den Brief zuzustellen. Wegen der Unterdrückung der Sendung müsse der Bote mit Strafe rechnen.
Als Fazit lässt sich sagen: Blacklisten widersprechen einander, Einspruch gegen einen Eintrag ist nur schwer möglich, auch weil die meisten Betreiber bewusst anonym agieren. Die Rechtslage für Betreiber wie Kunden scheint verworren. Betreiber eines großen Mailservers sollten darum überdenken, ob sie weiterhin Mails nur auf den Hinweis einer Blacklist hin ablehnen sollen.
Spamassassin oder die Mailempfänger einbeziehen
Salomonisch wirkt der Ansatz von Spamassassin: Ein Eintrag auf einer Blacklist bewirkt für eine E-Mail hier zwar einen Negativ-Score, führt aber nicht allein zur Ablehnung. Auch als guter Weg erscheint es, Mails erstmal anzunehmen und pro User in verschiedene Ordner wie »Spam«, »Spamverdacht« und »Geprüft« zu verteilen. Hier kann und soll der Empfänger selbst entscheiden. Der Provider entgeht damit auch dem Vorwurf, Nachrichten zu unterdrücken. (jk)
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Der Autor |
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Wolf-Dieter Mergenthaler hatte in den 80ern Informatik studiert und arbeitet schon einige Jahren im Antispam-Bereich. Das dabei gern eingesetzte Blacklisting sieht er seit einiger Zeit überwiegend kritisch. |






