Red Hat-Einigung mit Firestar schützt auch Sun und Novell

Im Juni wurde der Patentstreit zwischen Red Hat und Firestar einvernehmlich beendet. Die jetzt veröffentlichten Einzelheiten offenbaren einen umfassenden Schutz für Entwickler, Anwender und Wettbewerber von Red-Hat-Software.

Im Jahr 2006 hatte Firestar Software gegen den Linux-Distributor Red Hat im US-amerikanischen Bundesstaat Texas eine Klage in Sachen Patentverletzung im Java-Application-Server Jboss eingereicht. Dem Linux-Distributor wurde zur Last gelegt, dass er mit seiner Software ein Patent verletze betreffend eine Methode für die Verknüpfung einer objekt-orientierten Software-Applikation mit einer relationalen Datenbank, um den Zugang zu relationalen Datenbank zu erleichtern. Firestar vertrat die Ansicht, das Jboss-Produkt Hibernate verstoße gegen dieses Patent.

Red Hat bestritt dies vor Gericht und vertrat die Ansicht, dass das Patent ungültig sei. Das Firestar-Patent wurde an DataTern abgetreten, so dass dieses Unternehmen ebenfalls in den Rechtsstreit involviert wurde. Kurz vor dem Gerichtstermin einigten sich die Parteien im Juni 2007, allerdings sollte über die Einzelheiten dreißig Tage lang Stillschweigen bewahrt werden. Red Hat schrieb im Juni: “Wie die meisten Einigungen endet dieses den spezifischen Rechtsstreit zwischen den Parteien, aber diese tut mehr als das: Sie stellt sicher, dass die vorgelagerten Entwickler gegen Patentklagen geschützt sind in Bezug auf Projekte, die Teil von Red-Hat-Produkten sind.” Auch Händler, Kunden und Red-Hat-Anwender sollen von der Regelung profitieren. Nach Ablauf der Frist veröffentlicht das Linux-Unternehmen das Papier im Wortlaut, ausgenommen die finanziellen Vereinbarungen. Die US-amerikanische Juristenplattform Groklaw analysiert das Dokument und kommt zu dem Schluß, dass die Vereinbarung wegweisend für die General Public License (GPL) in Kombination mit dem Patentrecht sein könnte.

Zunächst bestätigt die Analyse eine umfassende Gültigkeit der Vereinbarung für alle Red Hat-Nutzer. Im Dokument ist der Begriff “Red Hat” so weit gefasst, dass beispielsweise auch Entwickler der freien Anwendung Open Office durch die Vereinbarung geschützt werden. Einzige Voraussetzung: Open Office wird von Red Hat in irgendeiner Form mit der hauseigenen Software ausgeliefert.

Selbst Red Hats Wettbewerber profitieren von der Patentrechtlichen Einigung: Wird der entsprechende Code beispielsweise von Novell oder Sun Microsystems verteilt, sind auch diese vor rechtlicher Verfolgung geschützt. Ausschlaggebend hierfür ist die Formulierung: „Die Lizenz umfasst Red-Hat-lizensierte Produkte, wie in Sektion 1.20 definiert und umfasst Red-Hat-Produkte, Red-Hat-derivative Produkte und mit Red Hat kombinierte Produkte.“ Und weil der Begriff “Red Hat” in der Definition als Marke so weit gefaßt wurde, dass auch Fedora und Jboss hierunter fallen, sind alle kommerziellen und nicht-kommerziellen Hersteller und Entwickler geschützt, die Software mit den hier genannten verbinden, nutzen oder verteilen. Und tatsächlich betrachtete Sun das Linux-Unternehmen in diesem Fall als “Waffenbruder”, wie der Sun-Anwalt Mike Dillon auf der Unternehmenswebseite formuliert, und leistete Schützenhilfe. Das Unternehmen hinter Java hatte Nachforschungen über die so genannte “Prior Art” zu den fraglichen Patenten angestellt und diese den Red-Hat-Juristen und dem Gericht zur Verfügung gestellt, allerdings erhielt der Konzern das Ergebnis erst nach der erfolgten Einigung der Streithähne.

Die Juristen von Groklaw sehen den Schutz der GPL als einen weiteren Grund für die grundlegende Bedeutung der Vereinbarung für Open-Source-Anwender und -Unternehmen. Als Beleg hierfür ziehen die Autoren eine Passage der Vereinbarung heran, die sich auf die Nutzung und Verbreitung der Software bezieht und deren Formulierung eng an den Wortlaut der GPL anlehnt.

Hier heißt es, dass Red Hat und seine Community-Mitglieder die Software nutzen, verkaufen und verteilen dürfen, und auch die Änderung des Codes ist explizit inbegriffen. Es heißt: “Der Lizenzgeber gewährt (…) Red Hat und den Red-Hat-Community-Mitgliedern ein dauerhaftes, voll bezahltes, gebührenfreies, unwiderrufliches Recht, weltweite Unterlizenzen zu gewähren (…).”

Mit Hinweis auf Microsofts explizite Ablehnung der GPL und die so genannten Patentvereinbarungen des Unternehmens mit Novell und anderen Linux-Unternehmen bemerkt Groklaw:”Es ist der Beweis, dass Microsoft nicht die kommerziellen GPL-Entwickler ausschließen muss. Man kann Sprache gerbauchen, die der GPL erlaubt, sie selbst zu sein, und dennoch in der alten Welt verrückter Patentgesetze Bestand hat.“ Die Rechtsexperten von Groklaw loben den Linux-Distributor für seine Umsicht: “Wenn man essentielle Bedingungen der GPL schützt, wie Red Hat es getan hat, kann man dennoch einen Patentstreit beilegen, für eine Lizenz zahlen und ähnliches, wie man es normalerweise täte.(…)” Die GPL verhindere diese Aktivitäten nicht, so die Autoren, sondern dies täten nur andere Parteien aus Gründen, die mit der GPL nichts zu tun haben.

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