Gericht: Acer muss vorinstallierte Software erstatten
02.10.2007
Ein Acer-Kunde klagte vor einem französischem Gericht auf Kostenerstattung für die vorinstallierte Software auf seinem Rechner, die er nicht wollte. Acer hat eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag. Das Gericht gewährte, plus Gerichtskosten.
Das Gericht im französischen Puteaux sprach dem Acer-Kunden 311,85 Euro für die Software zu. Auf dem Rechner waren ein Windows-Betriebssystem und andere Programme vorinstalliert. Außerdem muss Acer 150 Euro Anwaltskosten erstatten und 500 Euro Strafe zahlen. Der Kunde hatte das Acer-Notebook im letzten Jahr für 599 Euro gekauft.
In dem Kaufvertrag mit Acer stehe, so berichtet die IDABC in ihren die Open Source News, dass der Kunde sich ungenutzte Software rückerstatten lassen kann. Darauf stützt sich auch das Urteil. Acer hatte dem Kunden 30 Euro angeboten. Der ging daraufhin vor Gericht.
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