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Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz eingereicht

Der Jurist und Datenschutz-Aktivist Patrick Breyer und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland, sicherheitspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, haben gegen das so genannte BSI-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das BSI-Gesetz (PDF) - in der Langform "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" - wurde am 14. August 2009 erlassen und am 19. August im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil I, Nr. 54, S. 2821 verkündet (womit es in Kraft trat). Es erlaubt dem Bundesamt für Informationstechnik Zugriff auf Daten zu Surf- und Kommunikationsverhalten an der Schnittstelle zwischen Bürgern und Bundesbehörden. Laut Beschwerdetext (PDF) halten der promovierte Verfassungsrechtler Breyer und der Grünen-Politiker Wieland das Gesetz "für unvereinbar mit den Artikeln Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 sowie mit den Artikeln 3, 5 und 10 des Grundgesetzes" und beantragen, es "für nichtig zu erklären".

Das Gesetz war schon im Entwurfsstadium zu Beginn des Jahres 2009 unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenpeicherung und der Gesellschaft für Informatik angefochten worden (wir berichteten). Die Organisationen hatten damals darauf hingewiesen, dass das BSI mit diesem Gesetz unter anderem das Nutzungsverhalten von Internetsurfern werde aufzeichnen und auswerten dürfen, die auf Internetseiten des Bundes zugreifen: Der Gesetzesentwurf sah vor, dass das BSI "Protokolldaten, die beim Betrieb von Kommunikationstechnik des Bundes anfallen, erheben und automatisiert auswerten" sowie "die an den Schnittstellen der Kommunikationstechnik des Bundes anfallenden Daten automatisiert auswerten" dürfe (§ 5 des Entwurfs).

Im vorliegenden und gültigen Gesetzestext sind diese Befugnisse legalisiert, wie die Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung mittels Fundstellen argumentiert. Damit darf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik "unter nichtigen Voraussetzungen", wie die Beschwerdeführer finden, unter anderem auch Verkehrsdaten der Nutzer von Bundeswebseiten drei Monate lang speichern.

Allerdings wurde zwischenzeitlich eine ähnliche Praxis in Form der so genannten Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig eingestuft: Das Bundesverfassungsgericht hatte die entsprechende Vorschrift im "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" vom 21. Dezember 2007 am 2. März 2010 in der derzeitigen Ausprägung für verfassungswidrig erklärt. Der Unterschied zwischen dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung und dem BSI-Gesetz besteht nun darin, dass das BSI-Gesetz die vom Staat vorgenommene Datenspeicherung legitimiert. Begründet wird dies damit, dass das BSI Systemstörungen, Cracker-Angriffe und Schadprogramme erkennen will.

(Anika Kehrer)
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