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US-Gericht: Neue Bewertungsgrundlage für Softwarepatente

Ein aktuelles Gerichtsurteil in den USA soll es Patenttrollen künftig schwer machen, unsinnige Patente auf Software anzumelden und Ansprüche aus alten Software-Patenten gerichtlich durchzusetzen.

Im so genannten „Bilski“-Fall hatte ein US-amerikanisches Bundesgericht in einer Berufungsverhandlung die Rahmenbedingungen neu definiert, wann Software patentiert werden kann. In der Sache ging es in dem Fall darum, in wie weit eine Geschäftsidee rechtlich geschützt werden kann. Zwei ehemalige leitende Mitarbeiter einer US-amerikanischen Energie-Unternehmens, Bernard Bilski und Rand Warsaw, gründeten ein Unternehmen namens Weatherwise und wollten ihre Idee schützen lassen, wie Wetter-Risiken gehandelt werden könnten. Nach Meinung von Patentanwälten war die Ausgangssituation durchaus vergleichbar mit der Problematik bei Software-Patenten. Um dem Gericht die Situation in Bezug auf Freie und Open Source Software (FOSS) zu verdeutlichen, reichte der US-amerikanische Linux-Distributor Red Hat einen Schriftsatz ein, ebenso wie die Amerikanische Bürgerrechtsvereinigung (American Civil Liberties Union ACLU). Nach Meinung der Juristenplattform Groklaw trug dieser Schriftsatz erheblich zum Urteil des Gerichts „in Sachen Bilski“ bei, mit erfreulichen Folgen für freie und Open Source Software.

Um zu entscheiden, ob eine Idee zum Patent taugt, nutzten US-amerikanische Juristen einen Test für „nützliche, konkrete und greifbare Ergebnisse“ als Hilfestellung. Nach Meinung vieler FOSS-Vertreter, darunter auch die Red-Hat-Anwälte, führte dies in der Vergangenheit zu zahlreichen zweifelhaften Software-Patenten. In seiner Entscheidung schaffte das Berufungsgericht diesen Test nun ab und entschied sich stattdessen für neue Beurteilungsgrundlagen. In einer Pressemeldung beschreibt das Linux-Unternehmen die Gerichtsentscheidung und die Konsequenzen für die FOSS-Gemeinschaft.

Anstatt den bisherigen Test zu nutzen, entschied das Gericht, die Patentierbarkeit einer Idee grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig zu machen: Damit ein Prozess patentierbar ist, soll dieser entweder „an eine genau bezeichnete Maschine oder Apparat gebunden“ sein oder es muss „einen bestimmten Artikel in einen anderen Zustand oder Ding versetzen“ (transform). Abhängig davon, ob die Klausel „an eine bestimmte Maschine gebunden“ eng oder weit ausgelegt wird, könnte dies nach Meinung der Juristen die Rechtsprechung zu Softwarepatente künftig stark verändern. Wird es breit ausgelegt, sprich: bereits ein Standardcomputer gilt als Maschine, die die Verbindung stellt, ändert sich wenig. Nach Ansicht der Anwälte ist dies jedoch eher unwahrscheinlich, und sie nennen Fallbeispiele und Musterprozesse, in denen entsprechend entschieden wurde. Auch der an der Bilski-Entscheidung beteiligte Richter Newman sieht weit reichende Konsequenzen für Software-Patente. Laut dem Ret-Hat-Bericht sagte Newman „Für Tausende Entwickler, die Patente unter den jetzt ausrangierten Kriterien erlangt haben, sind die Eigentumsrechte nun verletzlich.“

Die FOSS-Anwälte betrachten die Entscheidung als gute Grundlage für eine geänderte Rechtsprechnung. Allerdings warnen sie auch, dass nun mit verstärkter Lobbyarbeit und juristischen Streits von Patenttrollen und Nutznießern der bisherigen Rechtsauffassung gerechnet werden muss. Der Red-Hat-Bericht lässt dies durchblicken und schließt mit den Worten: „Wir haben noch einen Kampf vor uns, aber es ist ein Kampf, den wir gewinnen können.“

(Britta Wülfing)
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