Skype gegen Harald Welte: Skype zieht Einspruch zurück - GPL bestätigt
08.05.2008
In einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht München am Donnerstag hat das Internet-Telefonie-Unternehmen Skype seinen Einspruch gegen das Urteil aus dem Juli 2007 wegen Verletzung der General Public License (GPL) zurückgezogen. Damit hat die einstweilige Verfügung Bestand und wird als endgültige Regelung anerkannt.
Auf Antrag von Harald Welte, Gründer und Vertreter von GPL-Violations.org hatte das Gericht im Juli 2007 entschieden, dass Skype beim Vertrieb eines VoIP-Telefons des Herstellers SMC Networks die Richtlinien der GPL nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt hatte. Die Firmware dieses Telefons basiert auf Linux und enthält Bestandteile, an denen Harald Welte die Urheberrechte besitzt und die er nach den Bedingungen der GPL v2 lizenziert hat. In dem Rechtsstreit bemängelte Welte, dass beim ursprünglichen Verkauf weder auf die GPL-Software hingewiesen wurde, noch eine Kopie des Lizenztextes mitgeliefert wurde. In der ersten Instanz schloss sich das Gericht dieser Rechtsauffassung an und verbot Skype per einstweiliger Verfügung, das Telefon ohne die zugehörigen Informationen weiter zu verkaufen (Linux-Magazin Online berichtete). Hiermit wollte sich das Unternehmen mit Sitz in Luxemburg nicht zufrieden geben und ging beim Oberlandesgericht in die Berufung.
Bei der Anhörung in München konnte das Unternehmen seinen Standpunkt heute nochmals darlegen. Für Skype eigens aus London angereist war Simon Moran, Mitarbeiter der Rechtsabteilung. Die Argumente, die der deutsche Anwalt des Unternehmens vortrug, überzeugten das Gericht letztlich nicht. Zunächst machte der vorsitzende Richter deutlich, dass ein Teil der Gründe, die Skype für die Berufung angeführt hatte, nicht ausreichend belegt waren und deshalb nicht berücksichtigt würden; hierunter kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Überlegungen, die das Unternehmen schriftlich vorgetragen hatte. Nach vorangegangen Beratungsgesprächen mit den Beisitzern sollte der Schwerpunkt der Anhörung die mögliche Unwirksamkeit der Lizenzverfügung darstellen. Skype-Anwalt Schlüschen stellte die Sicht des Unternehmens dar: "Die Wirksamkeit der GPL steht für uns nicht zur Debatte", meinte er. Vielmehr ginge es dem IP-Telefonie-Unternehmen darum, wie diese anzuwenden sei. Aus Sicht von Skype sei ein Hinweis auf einem CD-Beipackzettel auf die Verfügbarkeit des Codes ausreichend, der Quellcode könne dann ja im Internet heruntergeladen werden. Für seinen Standpunkt machte das Unternehmen Kostengründe geltend, die den Vertrieb zu teuer machten. Weltes Rechtsvertreter verwies darauf, dass aber genau die Weitergabe der Quellen eine wesentliche Bedingung der GPL sei. Das Kostenargument ließ er nicht gelten, denn dafür fielen bei Linux keine Lizenzgebühren an. Nachdem beide Seiten ihre Argumente vorgetragen hatten, wies der Richter darauf hin, dass die Erfolgsaussichten der Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts als äußerst gering zu betrachten wären. Nach kurzer Beratung entschlossen sich die Skype-Juristen, die Berufung zurückzuziehen. Das Gerichte bestätigte daraufhin die einstweilige Verfügung gemäß Urteil vom 12. Juli 2007 vom Landgericht München; diese wurde hiermit als endgültige Regelung anerkannt.

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Harald Welte hat gegen den Telefonieanbieter Skype einen Erfolg für die GPL verbucht.
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Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, da es sich mit den Geschäftsaktivitäten eines ausländischen Unternehmens in Deutschland befasst. Skype hat seinen Hauptsitz in Luxemburg. Im Laufe der Anhörung verwiesen die Anwälte auch darauf, dass das strittige VoIP-Telefon auch in anderen Ländern vertrieben wird, und hier werde der Code auch nicht mitgeliefert. Im Gespräch mit Linux-Magazin Online sagte Harald Welte hierzu: "Ich bin mir sicher, dass sich diese Rechtsauffassung auch in anderen Ländern durchsetzen wird. Das war sicher nicht das letzte Verfahren dieser Art."
Vor kurzem war der Linux-Entwickler Harald Welte von der Free Software Foundation (FSF) für sein Engagement für den Schutz freier Software mit dem FSF Award 2007 ausgezeichnet worden. (Linux-Magazin Online berichtete).
(Britta Wülfing)
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