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SFLC veröffentlicht Rechtsratgeber für freie Software

Das Software Freedom Law Center (SFLC) hat auf seinen Webseiten einen Rechtsratgeber für Freie und Open Source Software (FOSS) veröffentlicht.

Die Juristen unter der Leitung von Rechtsprofessor Eben Moglen sehen als wichtigste Zielgruppe für ihren Ratgeber Open-Source-Entwickler und alle, die beruflich und juristisch mit dem Thema zu tun haben. Weil die Autoren eine möglichst breite Zielgruppe erreichen wollen, haben sie nach eigener Aussage weitgehend auf juristische Fachbegriffe verzichtet. Das englischsprachige Grundlagenwerk der Open-Source-Juristen mit dem Titel "Legal Issues Primer 1.5" befaßt sich mit vier grundlegenden Themen: Urheberrecht, rechtliche Organisation von FOSS-Projekten, US-amerikanisches Patentrecht und Handelsmarken. Auch wenn das Software Freedom Law Center zahlreiche Gesetze und Regelungen der USA beschreibt, sind dennoch weite Teile der Beschreibung für FOSS-Entwickler weltweit relevant.

In einfachen Worten erklären die Autoren die Bedeutung und den Inhalt einiger wesentlicher FOSS-Grundregeln, wie beispielsweise den von Richard Stallman geprägten Begriff "Copyleft". Weitere Themen des ersten Kapitels sind die Unterschiede zwischen den verbreiteten FOSS-Lizenzen GNU General Public License (GPL), der BSD-Lizenz, GNU Lesser General Public License (LGPL) und die Variante für Netzwerksoftware, GNU Affero General Public License (AGPL). Die grundsätzliche Gültigkeit dieser Software-Lizenzen auch in Deutschland wurde mittlerweile mehrfach durch deutsche Gerichte bestätigt, beispielsweise im Juli 2007 bei einem Prozess gegen den IP-Telefonie-Anbieter Skype (Linux-Magazin Online berichtete).

Im zweiten Abschnitt geben die Autoren einen Überblick über mögliche juristische Organisationsformen von Open-Source-Projekten. Sie schildern Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten, vom Entwickler als Einzelkämpfer über die Non-Profit-Organisation bis hin zu Argumenten, die für die Gründung eines Unternehmens sprechen. Auch wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weltweit unterscheiden, sind die dahinterliegenden Überlegungen global ähnlich. Das Kapitel zum Thema "Patente" ist vor allem vor dem Hintergrund der rechtlichen Situation in den USA relevant; bislang gibt es in Europa diese Form der Softwarepatente nicht. Sobald Unternehmen jedoch in den USA aktiv sind, können sie natürlich jederzeit von der Thematik betroffen sein; nicht zuletzt droht Microsoft den Anwendern Freier Software in regelmäßigen Abständen mit der Patentkeule. Aktuell laufen beispielsweise Verfahren gegen die Linux-Unternehmen Red Hat und Novell, und der amerikanische Anbieter Barracuda streitet mit TrendMicro wegen der freien Antiviren-Software ClamAV.

Der letzte Abschnitt zum Thema Handelsmarken wiederum ist international relevant; wer beispielsweise die Bezeichnung "Linux" für sein Unternehmen nutzt, sollte sich darüber bewußt sein, dass es sich hier um eine eingetragene Marke von Linus Torvalds handelt. Mit der Wahrung der Rechte hinter dieser Marke ist die Linux Foundation betraut. Das SFLC erläutert in diesem Kapitel Sinn und Zweck der Handelsmarken in Zusammenhang mit Open-Source-Projekten und die Vorgehensweise, wie Handelsmarken in den USA registriert werden können.

Der Rechtsratgeber des Software Freedom Law Center kann auf der SFLC-Webseite in HTML, als PDF oder Postscript-Datei heruntergeladen werden.

(Britta Wülfing)
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