Zu den betroffenen Geräten gehören Blu-Ray-Player von Best Buy, Samsung-HD-Fernseher, ein 52-Zoll-Fernsehgerät der Firma Westinghouse sowie ein weiteres Dutzend Produkte. In der Firmware der Geräte haben die Hersteller laut SFLC das Vielzweck-Binary Busybox einer Art und Weise verwendet, die nicht den Bedingungen der GPLv2 entspricht. In der Regel gehört zu diesen Bedingungen der Hinweis auf die GPL und die Herausgabe des verwendeten Quellcodes auf Anfrage.

Die SFLC-Anwälte vertreten in der Klage den Busybox-Entwickler und Rechteinhaber Erik Andersen sowie die Organisation Software Freedom Conservancy, deren Mitglieder Entwickler und freie Softwareprojekte sind.

Das SFLC gibt an, zunächst die Kooperation der betroffenen Firmen gesucht zu haben. Man greife nun zur Klage als letztem Mittel. Eine Kopie der Beschwerdeschrift ist online verfügbar (PDF)

Die vorliegende Klage ist der umfangreichste Rechtsstreit, den das SFLC bisher in Sachen GPL-Einhaltung angestrengt hat. In der deutschen Rechtsprechung hat der Netfilter-/Iptables-Entwickler Harald Welte bereits mehrmals die Durchsetzung der GPL gegen Router-Hersteller erwirkt.