Die Antrag richtet sich an das New Yorker Bezirksgericht S.D.N.Y. und gegen Westinghouse Digital Electronics, ein LCD-Bildschirmhersteller aus Kalifornien. Laut Antragsschrift des Software Freedom Law Centers (SFLC) hat das Unternehmen mehrmals gerichtlich gesetzte Fristen und Gespräche versäumt, mit Hilfe derer ein Rechtsstreit um die vom Hersteller unrechtmäßig vertriebene GPL-Software Busybox ausgetragen werden sollte. Darüber hinaus soll Westinghouse Digital explizit erklärt haben, in der Aufklärung des Falles nicht mitzuwirken, und dass es in Ruhe gelassen werden möchte.

In dem Schreiben ans Gericht referieren die SFLC-Anwälte, dass Westinghouse Digital auf die Anfragen des SFLC nicht eingegangen sei. Es habe einen Ausgleich in Kalifornien gegeben, erklären sie die Antwort des Unternehmens, womit es die Sache als erledigt betrachte. Mit Verweis auf die versäumten Termine und die erklärte Weigerung von Westinghouse Digital ersucht das SFLC nun das New Yorker Gericht um ein Versäumnisurteil oder alternativ nach einer Urteilsfindung, die im weiteren unter Ausschluss des Beschuldigten erfolgt..

Die Kläger ersuchen in dem Antrag auch um Ersatz der angefallenen Kosten des Rechtsstreits. In der Antragsschrift argumentiert das SFLC, dass die aus Privatperson und Non-Profit-Organisation bestehenden Kläger benachteiligt würden, wenn sie den mangelnden Kooperationswillen des beklagten Unternehmens finanziell ausbaden sollen: Sie hätten schließlich noch mit neun anderen Beklagten zu tun.

Mit vier der 14 Unternehmen aus der im Dezember 2009 angestrengten Klage wurde bereits eine Einigung erzielt (Samsung, Comtrend, Dobbs-Stanford und GCI Technologies). Die Antragsschrift ist in dem News-Artikel des SFLC verlinkt.