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BKA und Bundesanwalt: "Wir brauchen die Online-Überwachung"

Helmut Ujen vom Bundeskriminalamt (BKA ) und der Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Michael Bruns sind sich einig: Sowohl Online-Durchsuchung als auch -Überwachung müssen sein. Bei der ai3-Tagung führten beide Problem bei der verschlüsselten Kommunikation als Argumente ins Feld.

Die Begriffe Online-Durchsuchung und Online-Überwachung bezeichnen verschiedene Maßnahmen. Ihre Verwendung war auf der gestrigen ai3-Tagung zur Onlinedurchsuchung selbst Gegenstand der Diskussion. Ujen und Bruns wollen sowohl durchsuchen, als auch zum Zwecke des Abhörens digitaler Sprachübertragung überwachen dürfen. Denn sie kämpfen mit dem Problem verschlüsselter Kommunikation.
Helmut Ujen (BKA) unterschied zwischen Durchsuchung, Überwachung und der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Im Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt in der Fassung vom 11. Juli 2007 gehe es um die ersten beiden Maßnahmen. Entschieden sagt er: "Ja, wir können das und ja, wir brauchen das."

In dem Entwurf geht es um die Befugnis zur Abwehr terroristischer Gefahren - also um Prävention. Aber die Online-Durchsuchung und -Überwachung brauche man auch für die Strafverfolgung - also im repressiven Bereich, sagte Ujen. Da sind sich der BKA-Mann und Bundesanwalt Bruns einig: "Wir haben ein Problem mit der Kryptographie." Das Problem trete auf, wenn man die digitale Kommunikation Terrorismus-Verdächtiger abhören wolle. Da die Kommunikation verschlüsselt ablaufe, müsse man an der jeweiligen Quelle der Kommunikation ansetzen und nicht am Weg der Kommunikation. So erklärt sich der Begriff Quellen-Telekommunikationsüberwachung.

Die Überwachung von Telekommunikation sei im § 100a der Strafprozessordnung bereits abgedeckt, erläuterte Bruns. Damit müssten aber auch die Mittel legitimiert sein, um solche eine Überwachung durchführen zu können. Es sei wichtig, dass nicht im präventiven Bereich Maßnahmen erlaubt seien, auf die man im repressiven Bereich dann nicht aufbauen dürfe,sagte der Bundesanwalt: "Wir brauchen das gesamte Paket."

Die Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V. (ai3) hatte am 9. Oktober nach Bochum eingeladen, um in Vorträgen und Diskussionen mit Juristen und Technikern die Online-Durchsuchung zu hinterfragen (wir berichteten). Die ai3 wurde 2005 von den Lehrstühlen Wirtschaftsrecht und Netz- und Datensicherheit der Ruhr-Universität Bochum und Praktikern der IT-Sicherheit gegründet. Die Gruppe hat den anfänglichen Tätigkeitsschwerpunkt Phishing auf das ganze Spektrum des Identitäts- und Identifizierungsschutzes im Internet erweitert und sucht nach technischen und rechtlichen Lösungen.

(Anika Kehrer)
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