Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Patentierbarkeit von Software einzuschränken. Insbesondere Geschäftsmethoden und Algorithmen als solche sollen nicht mehr patentierbar sein. Die Interoperabilität soll gestärkt werden, alternative Entwicklungskonzepte wie Open Source nicht beeinträchtigt und die Entscheidungspraxis der Patentämter, insbesondere des EPA soll unabhängig wissenschaftlich evaluiert werden.

Heute um 16 Uhr hört der Rechtsausschuss dazu unter anderem Matthias Kirschner von der Free Software Foundation Europe (FSFE), den Rechtsanwalt Dr. Till Jaeger (JBB Rechtsanwälte, Institute for Legal Questions on Free and Open Source Software) und Jan H. Wildeboer von Red Hat an. Einige Stellungnahmen liegen bereits schriftlich vor: Johannes Sommer vom Bundesverband Informations-und Kommunikationstechnologie e.V. (BIKT) sowie der Rechtsanwalt und Lehrbaeuftragte Rasmus Keller sprechen sich für die Begrenzung der Patentierbarkeit von Software aus. Der Siemens-Vertreter Uwe Schriek dagegen hält das Urheberrecht nicht für ausreichend und wünscht sich einen größeren Schutz für die Investitionen der Industrie durch Patente.