Open Source im professionellen Einsatz

Newsletter abonnieren
Seite durchsuchen

HEFTARCHIV | NEWS | E-BIBLIOTHEK | VIDEO | BLOGS | WHITEPAPER | EVENTS | ACADEMY | ABO | SHOP

user friendly

  Home  »  Heft & Abo  »  Heftarchiv  »  2009  »  08  »  Allein im Dschungel  

RSS-Feed der aktuellen News von Linux-Magazin Online Folgen Sie Linux-Magazin Online auf Twitter
Diesen Artikel druckenDiesen Artikel weiterempfehlen Diesen Artikel kommentieren Newsletter abonnieren
Share/Bookmark

Gesetze, Gesetze

Die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf die Aufbewahrungspflichten von Dokumenten ergeben sich aus ein paar zentralen Vorschriften aus dem Handels- und Steuerrecht: Nach §§ 238, 257 HGB besteht für Kaufleute die Verpflichtung, von so genannten Handelsbriefen eine Kopie des versandten Exemplars aufzubewahren. Unter einem Handelsbrief ist dabei jedes Schreiben zu verstehen, das der Vorbereitung, dem Abschluss, der Durchführung oder der Rückgängigmachung eines Geschäfts dient. Gemäß § 257 Abs.4 HGB [1] ist die Dauer der Archivierung je nach Art des Dokuments auf sechs oder zehn Jahre festgelegt.

Steuerrechtlich verpflichtet § 147 AO (Abgabenordnung, [2]) zudem dazu, neben Handels- und Geschäftsbriefen auch alle Unterlagen aufzubewahren, die für Steuerbehörden relevant sind. Hier taucht auch zum ersten Mal die von der GdPDU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, [3]) vorgesehene elektronische und rechtssichere Archivierungspflicht auf, sofern der Unternehmer die Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt hat.

Zugriff!

Nach § 147 Abs.6 AO muss ein Unternehmen den Steuerbehörden zudem drei Zugriffsmöglichkeiten einräumen. Systematisiert sieht das wie folgt aus:

  • Unmittelbarer Zugriff der Finanzbehörde: Hier greift der
    Prüfer unter Nutzung der unternehmenseigenen Hard- und
    Software auf die gespeicherten Daten zu und nimmt selbst
    Auswertungen vor.
  • Der mittelbare Zugriff: Dabei nimmt das geprüfte
    Unternehmen Auswertungen durch interne, mit dem System vertraute
    Personen nach Vorgaben der Finanzverwaltung vor.
  • Die Datenträgerüberlassung: Bei dieser Variante
    bekommt der Prüfer die gespeicherten Unterlagen und
    Aufzeichnungen in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung
    gestellt, wobei die Auswertung der Daten mit dem System der
    Finanzverwaltung erfolgt (siehe Abbildung 1).


Abbildung 1: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen mittelbaren, unmittelbaren Zugriff oder Datenträgerüberlassung.
(Bild: © Paul Maguire, Fotolia.com)

Sie können diesen Artikel als PDF für 99 Cent kaufen. Klicken Sie dazu einfach auf eine der beiden Bezahloptionen Paypal oder ClickandBuy.


Diesen Artikel druckenDiesen Artikel weiterempfehlen Diesen Artikel kommentieren Newsletter abonnieren
Share/Bookmark
Ähnliche Artikel
Recht einfach Leser fragen, der Linux-Magazin-Ratgeber antwortet
Endlich ad acta legen Was Experten zur E-Mail-Archivierung raten
Alles parat? E-Mails und wichtige Dokumente revisionssicher archivieren
Sicheres Auftreten Gesetzliche Rahmenbedingungen für Webseiten
Recht einfach Leser fragen, der Linux-Magazin-Ratgeber antwortet
Recht einfach Leser fragen, der Linux-Magazin-Ratgeber antwortet
Whitepaper
Usage Landscape Enterprise Open Source Data Integration

Die Nachfrage nach Datenintegrationslösungen für Unternehmen ist zunehmend gestiegen und vor allem das Interesse an Open Source Technologien wird immer größer. Doch wie und von wem werden Open Source Datenintegrationslösungen genutzt und welches Nutzungsverhalten lässt sich daraus ableiten? Das vorliegende White Paper präsentiert die Erfahrungswerte von über 1000 Open Source Nutzern und liefert fundierte Antworten auf diese Fragen.

Download PDF (Registrierung erforderlich)
Daten Migration - Eine Publikation von Bloor Research

Datenmigrationsprojekte überschreiten häufig das Budget, neigen zu Verzögerung und werden unter Umständen komplett abgebrochen. Bloor Research ist eines der weltweit führenden IT-Forschungs-, Analyse- und Beratungsunternehmen und wird in dem vorliegenden White Paper die wichtigsten Aspekte dieser Problematik näher beleuchten. Ferner werden praktische Empfehlungen für erfolgreiche Migrationsprojekte gegeben, die Sie auf Ihr nächstes Projekt übertragen können.

Download PDF (Registrierung erforderlich)
Kommentare (1)
von
Bruno Wildhaber,
15.06.2010 09:36
Situation in der CH
In der Schweiz haben wir diese Situation zwar auch, es gibt aber mittlerweile eine Satz von "Best practices" dazu, die sich etabliert haben: www.aufbewahrung.ch