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Details liegen nicht vor

Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften zur Archivierung, und insbesondere den ergänzenden Anforderungen nach den GoS, der GoBS und der GDPdU, Regelungen erlassen, die es nun in der Praxis technisch zu realisieren gilt. Erhebliche Sanktionsmöglichkeiten der Finanzämter erhöhen den Druck auf die Unternehmer, sich intensiv mit der Thematik der Archivierung auseinanderzusetzen.

Details darüber, welche Anforderungen im Konkreten an die Soft- und Hardware zum Beispiel bei der Haltbarkeit von Datenträgern gelten, liegen nicht vor. Mit der Unsicherheit des Steuerpflichtigen, sich rechtstreu verhalten zu wollen, aber nicht zu wissen, ob die eingesetzte Technik dies auch gewährleisten kann, lässt der Gesetzgeber seine Bürger weitgehend allein (Kasten "Nichts Genaues weiß man nicht") .

Obwohl das Risiko für Unternehmen groß erscheint, insbesondere im Hinblick auf die erheblichen Ordnungsgelder, lassen sich die Behörden Zeit mit der Umsetzung: Die ordnungsgemäße Einhaltung der Archivierungspflichten wird in der Praxis kaum geprüft oder nicht sanktioniert. Die Gründe dafür liegen auf der (öffentlichen) Hand: Die Behörden haben schlicht zu wenige Spezialisten, die die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften prüfen und beanstanden könnten.

Vielleicht liegt es aber auch am mangelnden Willen der Finanzämter: So lange die Betriebsprüfungen an sich problemlos vonstatten gehen, liegt für sie wohl keine Veranlassung vor, zusätzlich auf der Einhaltung der Archivierungsvorschriften herumzureiten. Die Prüfer dürften anderenfalls auch auf wenig Verständnis bei den ohnehin verunsicherten Unternehmern stoßen.


Abbildung 2: Irgendwo in den Gängen des Finanzministeriums in Berlin müsste doch jemand wissen, wie Unternehmen und Selbstständige Achivieren und Signieren müssen?
(Bild: © Increa, Fotolia.com)

Infos

[1] Handelsgesetzbuch: [http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/]

[2] Abgabenordnung (AO): [http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabenordnung]

[3] GDPdU: [http://de.wikipedia.org/wiki/GDPdU]

[4] GoBS: [http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsätze_ordnungsmäßiger_DV-gestützter_Buchführungssysteme]

Die Autorin

Sabine Sobola ist Partnerin der Regensburger Anwaltssozietät Paluka Sobola und Partner und betreut dort die Bereiche IT-und Internetrecht, das Vertragsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Neben ihren Lehraufträgen für IT-Recht an verschiedenen Hochschulen leitet sie eine Vielzahl von Workshops zum Thema IT-Recht und ist Dozentin bei der Deutschen Anwaltsakademie für den Fachanwalt IT-Recht.

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Kommentare (1)
von
Bruno Wildhaber,
15.06.2010 09:36
Situation in der CH
In der Schweiz haben wir diese Situation zwar auch, es gibt aber mittlerweile eine Satz von "Best practices" dazu, die sich etabliert haben: www.aufbewahrung.ch