Details liegen nicht vor
Der Gesetzgeber hat mit den Vorschriften zur Archivierung, und insbesondere den ergänzenden Anforderungen nach den GoS, der GoBS und der GDPdU, Regelungen erlassen, die es nun in der Praxis technisch zu realisieren gilt. Erhebliche Sanktionsmöglichkeiten der Finanzämter erhöhen den Druck auf die Unternehmer, sich intensiv mit der Thematik der Archivierung auseinanderzusetzen.
Details darüber, welche Anforderungen im Konkreten an die Soft- und Hardware zum Beispiel bei der Haltbarkeit von Datenträgern gelten, liegen nicht vor. Mit der Unsicherheit des Steuerpflichtigen, sich rechtstreu verhalten zu wollen, aber nicht zu wissen, ob die eingesetzte Technik dies auch gewährleisten kann, lässt der Gesetzgeber seine Bürger weitgehend allein (Kasten "Nichts Genaues weiß man nicht") .
Obwohl das Risiko für Unternehmen groß erscheint, insbesondere im Hinblick auf die erheblichen Ordnungsgelder, lassen sich die Behörden Zeit mit der Umsetzung: Die ordnungsgemäße Einhaltung der Archivierungspflichten wird in der Praxis kaum geprüft oder nicht sanktioniert. Die Gründe dafür liegen auf der (öffentlichen) Hand: Die Behörden haben schlicht zu wenige Spezialisten, die die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften prüfen und beanstanden könnten.
Vielleicht liegt es aber auch am mangelnden Willen der Finanzämter: So lange die Betriebsprüfungen an sich problemlos vonstatten gehen, liegt für sie wohl keine Veranlassung vor, zusätzlich auf der Einhaltung der Archivierungsvorschriften herumzureiten. Die Prüfer dürften anderenfalls auch auf wenig Verständnis bei den ohnehin verunsicherten Unternehmern stoßen.

|
Abbildung 2: Irgendwo in den Gängen des Finanzministeriums in Berlin müsste doch jemand wissen, wie Unternehmen und Selbstständige Achivieren und Signieren müssen? (Bild: © Increa, Fotolia.com)
|
|
Sabine Sobola ist Partnerin der Regensburger Anwaltssozietät Paluka Sobola und Partner und betreut dort die Bereiche IT-und Internetrecht, das Vertragsrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Neben ihren Lehraufträgen für IT-Recht an verschiedenen Hochschulen leitet sie eine Vielzahl von Workshops zum Thema IT-Recht und ist Dozentin bei der Deutschen Anwaltsakademie für den Fachanwalt IT-Recht.
|
| Whitepaper |
|
Open Source Datenintegration in der Praxis: Fallstudien und Anwendungsbeispiele (Folge 2)
Der zweite Teil des Open Source Datenintegration in der Praxis: Fallstudien und Anwendungsbeispiele White Papers beleuchtet anhand weiterer ausgewählter Case Studies die Implementierung von Open Source Datenintegration in der Praxis und benennt die daraus resultierenden Vorteile.
Download PDF (Registrierung erforderlich)
|
|
Usage Landscape Enterprise Open Source Data Integration
Die Nachfrage nach Datenintegrationslösungen für Unternehmen ist zunehmend gestiegen und vor allem das Interesse an Open Source Technologien wird immer größer. Doch wie und von wem werden Open Source Datenintegrationslösungen genutzt und welches Nutzungsverhalten lässt sich daraus ableiten? Das vorliegende White Paper präsentiert die Erfahrungswerte von über 1000 Open Source Nutzern und liefert fundierte Antworten auf diese Fragen.
Download PDF (Registrierung erforderlich)
|
Dieser Online-Artikel kann Links enthalten, die auf nicht mehr vorhandene Seiten verweisen. Wir ändern solche "broken links"
nur in wenigen Ausnahmefällen. Der Online-Artikel soll möglichst unverändert der gedrucken Fassung entsprechen.
|
Bruno Wildhaber,
15.06.2010 09:36