Die monatliche GNU-Kolumne
Brave GNU World
von Georg C. F. Greve
Erschienen im Linux-Magazin
2005/10
Diese Kolumne berichtet aus der Perspektive von GNU-Projekt und FSF über Projekte und aktuelle Geschehnisse im Umfeld freier Software. Dieses Mal berichtet sie über die Arbeiten an der kommenden Version 3 der GPL und über die Visualisierung der Cyberspace-Topographie.

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Abbildung 1: Mit Version 3 der General Public License (GPL) will die Community auf veränderte Rahmen-bedingungen reagieren. Zwischen Blaupause und fertigem Werk liegen aber noch etliche Diskussionen.
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Freie Software definiert sich durch die Möglichkeit zur unbegrenzten Benutzung für jeden Zweck, die Freiheit des Studiums und der Modifikation, uneingeschränkte Distribution der Stamm-Software sowie aller Modifikationen. Diese Definition der vier Freiheiten entstammt einem Prozess, der mit der Ankündigung des GNU-Projekts im Jahr 1983 und der Gründung der Free Software Foundation in Boston im Jahr 1985 begann und bis heute anhält.
Die Freiheit, die ich meine
Die erste bekannte Veröffentlichung, die diese essenziellen Freiheiten explizit benennt, war das im Januar 1989 erschienene "GNU\'s Bulletin", Vol. 1 no. 6 [1]. Obwohl sich seitdem die Darstellung und Anordnung der Freiheiten weiterentwickelte, bildet die Definition seit vielen Jahren ein solides Fundament dessen, was als freie Software gilt.
Die im Juni 1997 beschlossenen Debian Free Software Guidelines (DFSG, [2]) erläutern freie Software auf andere Weise, aber sie beschreiben eine identische Substanz. Als 1998 dann die Open Source Initiative (OSI) ein Marketingprogramm für freie Software schaffen wollte, entschied sie sich für die Übernahme der Debian Free Software Guidelines für das, was sie unter Open Source versteht.
Dass die Begriffe freie Software, Libre Software und Open Source im Kern dieselbe Substanz beschreiben, ist also kein Zufall. Daher ist es eher eine Rückkehr zu den Wurzeln, wenn Vertreter der OSI wie Larry Rosen mittlerweile den Begriff Open Source wieder mit den vier Freiheiten definieren.
Bei allen Problemen durch Begrifflichkeiten, beispielsweise die Verwirrung durch redundante Begriffe wie FOSS oder FLOSS, bei allen Auseinandersetzungen über die taktische Schwächung freier Software und die Mißverständnisse, die durch den Begriff Open Source in der Vergangenheit entstanden: Im Prinzip ziehen alle an einem Strang, auch wenn sich Ausnahmen von dieser Regel finden lassen. Einige verwenden die Formulierung Open Source für Software, die nicht der Definition freier Software und damit der Open-Source-Definition genügt. Das ist ein klarer Missbrauch des Begriffs.
Viele Varianten
Ein kleiner Teil freier Software liegt in nicht urheberrechtlich geschützer Form vor, auch Public-Domain-Software genannt. Der größte Teil steht jedoch unter dem Schutz des Urheberrechts oder des angloamerikanischen Copyright.
Um die oben genannten vier Freiheiten zu garantieren, bedarf es also einer Lizenz. Aus diesem Grund kommt freie Software häufig in Begleitung eines entsprechenden Dokuments, das dem Anwender diese Freiheiten gewährt. Die Lizenz macht den wesentlichen Unterschied zwischen proprietärer (oder unfreier) und freier Software aus. Es gibt eine große Zahl an Lizenzen für freie Software, beispielsweise die Mozilla Public License (MPL), die Xfree86-Lizenz oder die BSD-Lizenzen. Die bekannteste Lizenz dürfte die General Public License (GPL, [3]) sein.
Die erste Version der GPL stammt aus dem Jahr 1989, die aktuelle Version 2 datiert vom Juni 1991 und wurde in den vergangenen 14 Jahren von einer Lizenz zum Manifest einer gesellschaftlichen Vision. Denn mit der GPL erfand Richard Stallman auch das Prinzip des so genannten Copyleft und schuf damit die Idee einer freien digitalen Gesellschaft unter Gleichen. Vereinfacht ausgedrückt gewährt die GPL nicht nur die vier Freiheiten, sie verknüpft diese auch mit einer grundsätzlichen Bedingung: Nutzer von Software unter der GPL dürfen die gewonnene Freiheit anderen nicht vorenthalten.
Bis heute erlangte die GPL als urheberrechtliche Lizenz ein großes wirtschaftliches und politisches Gewicht weltweit: Das umfasst Milliardeninvestitionen von Unternehmen aller Größenordnungen, aber auch kritische Systeme vieler Regierungen, etliche Universitäten und große Teile des Internets sowie die Computer zahlloser Privatleute.
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